Schulwegsicherheit Gewährleistung

    Schulwegsicherheit

    Beschreibung

    Kinder gehören zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern und verdienen daher im besonderen Maße unsere Rücksicht. Grundschüler - vor allem Schulanfänger - sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Oft geschehen Verkehrsunfälle, weil die Kinder den Anforderungen der heutigen Verkehrsverhältnisse noch nicht gewachsen sind. Der sichere Schulweg ist zwar fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule, sollte aber mit den Kindern frühzeitig eingeübt werden. Bezugspersonen sollten stets mit gutem Beispiel vorangehen und die Verkehrsregeln - auch als Fußgänger - beachten, denn durch ihr vorbildliches Verhalten lernen Kinder mehr, als durch ständige Hinweise und Ermahnungen.

    In den Schulen werden Schulwegpläne erarbeitet, Bus-, Schüler- und Elternlotsen können eingerichtet werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt ist Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und zuständig für alle verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie die Prüfung der Schulwegsicherheit.

    Ansprechpartner

    Stadt Felsberg - Sachgebiet Ordnungsrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1180

    34583 Felsberg

    Hausanschrift

    Vernouillet-Allee 1

    34587 Felsberg

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Felsberg-Gensungen
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie RT9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 05662 502-31

    Telefax: 05662 502-49

    E-Mail: igor.kunkel@felsberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Verkehrserziehung in der Schule findet statt in Kooperation mit der Landesverkehrswacht Hessen und der Unfallkasse Hessen (UKH). Die UKH ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger zuständig für Schulwegunfälle.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 28.08.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schule, Schulweg, Verkehrserziehung, HKM, Mobilitätsbildung, Schulwegsicherung, Schulwegsicherheit, Sicherheit, Schülerbeförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de