Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Felsberg - Sachgebiet Ordnungsrecht

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 1180

    34583 Felsberg

    Hausanschrift

    Vernouillet-Allee 1

    34587 Felsberg

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Felsberg-Gensungen
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie RT9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr
    sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 05662 502-31

    Telefax: 05662 502-49

    E-Mail: igor.kunkel@felsberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Glatteis, Gehwegreinigung, Winterdienst, Schnee räumen, Schmutz, Stadtreinigung, Schneeräumung, Straße kehren, Reinigung, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de