Fahrerlaubnis Umschreibung aus Drittstaaten außerhalb der EU oder des EWR

    Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR): umschreiben

    Beschreibung

    Inhaber einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung solange der ausländische Führerschein gültig ist aber längstens für weitere 6 Monate, im Inland Kraftfahrzeuge führen. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sog. Umschreibung).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die  Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Felsberg - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Vernouillet-Allee 1

    34587 Felsberg

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Felsberg-Gensungen
      Linien:
      • Regionalbahn: Linie RT9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1180

    34583 Felsberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:  8:00 - 12:00 Uhr
    Montag:             14:00 - 17:00 Uhr
    Donnerstag:       14:00 - 17:30 Uhr offene Sprechstunde

    Kontakt

    Telefon: 05662 502-33

    Telefon: 05662 502-34

    Telefon: 05662 502-36

    Telefax: 05662 502-49

    E-Mail: buergerbuero@felsberg.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Für Ihren Besuch im Rathaus vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. 

    Online-Terminvereinbarung über diesen Link: https://tevis.ekom21.de/fsb

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt  (z. B. Personalausweis, Reisepass)
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
    • Ausländischer Führerschein
    • Genauere Auskünfte erteilt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Fristen

    Die Umschreibung muss beantragt werden, solange die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist.

    Die Umschreibung eines nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Ausland erworbenen neuen Führerscheins ist nicht zulässig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Bemerkungen

    Siehe dazu auch das Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 12.09.2017

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Umschreibung, Führerschein, Ausland, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de