Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Beschreibung
- Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Zuständige Behörde ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Edermünde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei Anliegen, die das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsamt betreffen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung mit dem/der Sachbearbeiter*in, Tel. 05665/7909-0 oder per E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de
Kontakt
Telefon: 05665 7909-0
Telefax: 05665 7909-80
E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de
Kontaktperson
Herr Harald Blum (Abteilungsleiter)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-32
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: blum@gemeinde.edermuende.de
Herr Jörg Dreismann
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-42
E-Mail: dreismann@gemeinde.edermuende.de
Frau Karin Freitag
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-39
E-Mail: freitag@gemeinde.edermuende.de
Herr Denis Gemmerich
Postanschrift
Brückenhostraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-26
E-Mail: gemmerich@gemeinde.edermuende.de
Frau Anja Leidheiser
Frau Bianca Leidheiser
Herr Dieter Mander (Abteilungsleiter)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-28
E-Mail: mander@gemeinde.edermuende.de
Frau Silke Pätzold (Gremienbüro Gemeinde Edermünde)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-31
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: paetzold@gemeinde.edermuende.de
Frau Ilona Petrich
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-38
E-Mail: petrich@gemeinde.edermuende.de
Herr Thomas Petrich (Bürgermeister)
Frau Rita Wernecke
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-23
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: wernecke@gemeinde.edermuende.de
Frau Jessica Prast (Abteilungsleitung)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-19
E-Mail: prast@gemeinde.edermuende.de
Frau Joanna Riebeling (Leitung Finanzen)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-27
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: riebeling@gemeinde.edermuende.de
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
IBAN: DE53 5206 2601 0000 2072 33
BIC:
Bankinstitut: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder
Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
IBAN: DE39 5205 2154 0153 0187 00
BIC:
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
(bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers) - Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
- Ausgefülltes Antragsformular
Formulare
Antragsformular
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
- Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
- Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.
Hinweise (Besonderheiten)
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020
Stichwörter
33c Abs. 3 GewO, Geeignetheit, Aufstellung Geldspielgeräte, Geeignetheitsbescheinigung