Wanderlager: Anzeige
Beschreibung
Ein Wanderlager ist eine Verkaufsveranstaltung, die ein Gewerbetreibender außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend betreibt. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung im Rahmen eines Marktes, einer Ausstellung oder Messe erfolgt.
Online-Dienst
Zuständigkeit
An die Kreisausschüsse sowie die Magistrate der Kreisfreien Städte.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Ansprechpartner
Gemeinde Edermünde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei Anliegen, die das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsamt betreffen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung mit dem/der Sachbearbeiter*in, Tel. 05665/7909-0 oder per E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de
Kontakt
Telefon: 05665 7909-0
Telefax: 05665 7909-80
E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de
Kontaktperson
Herr Harald Blum (Abteilungsleiter)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-32
E-Mail: blum@gemeinde.edermuende.de
Herr Jörg Dreismann
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-42
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: dreismann@gemeinde.edermuende.de
Frau Karin Freitag
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-39
E-Mail: freitag@gemeinde.edermuende.de
Herr Denis Gemmerich
Postanschrift
Brückenhostraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-26
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: gemmerich@gemeinde.edermuende.de
Frau Anja Leidheiser
Frau Bianca Leidheiser
Herr Dieter Mander (Abteilungsleiter)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-28
E-Mail: mander@gemeinde.edermuende.de
Frau Silke Pätzold (Gremienbüro Gemeinde Edermünde)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-31
E-Mail: paetzold@gemeinde.edermuende.de
Frau Ilona Petrich
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-38
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: petrich@gemeinde.edermuende.de
Herr Thomas Petrich (Bürgermeister)
Frau Rita Wernecke
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-23
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: wernecke@gemeinde.edermuende.de
Frau Jessica Prast (Abteilungsleitung)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-19
E-Mail: prast@gemeinde.edermuende.de
Frau Joanna Riebeling (Leitung Finanzen)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-27
E-Mail: riebeling@gemeinde.edermuende.de
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
IBAN: DE53 5206 2601 0000 2072 33
BIC:
Bankinstitut: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder
Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
IBAN: DE39 5205 2154 0153 0187 00
BIC:
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Rechtsgrundlage(n)
- Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL) (Gebühren-Nrn. 222161 und 222162)
- § 56 a Abs. 1 Gewerbeordnung
Fristen
Die Veranstaltung ist 4 Wochen vor Beginn anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll und die An- und Abreise der Teilnehmer zum und vom Ort des Wanderlagers durch die geschäftsmäßig erbrachte Beförderung durch den Veranstalter oder von Personen im Zusammenwirken mit dem Veranstalter erfolgen soll. Dies gilt auch für Wanderlager, die im Ausland veranstaltet werden.
Kosten
Die Gebühr beträgt für die Entgegennahme der Anzeige
- für die Veranstaltung eines Wanderlagers: EUR 76,00 Euro;
- für eine oder mehrere Veranstaltungen von einer Verweildauer von jeweils bis zu 3 Stunden in einem Gemeindegebiet aus einem Verkaufswagen oder Ähnlichem oder sonst im Freien: EUR 11,00 - 76,00.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Stichwörter
Dienstleistung, Wanderlager, Verkaufsveranstaltung, Reisegewerbekarte, Gewerbeordnung