Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
- Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste - Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste - Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste - Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 30.2 - Kommunalaufsicht
Beschreibung
Die Arbeitsgruppe 30.2 untergliedert sich in folgende Bereiche:
- Orden und Ehrungen
- Kommunalaufsicht, Satzungsrecht, Wahlen
- Aufsicht über Zweckverbände und Wasser- und Bodenverbände
- Finanzaufsicht
- Ehrenamtscard
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-3020
Telefax: 05681 775-704028
E-Mail: kommunalaufsicht@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Frau Marlies Beckmann
Frau Brigitte Staufenberg
Telefon Festnetz: 05681 775-3020
Frau Britta Freund
Frau Annette Wagner
Gemeinde Edermünde - Wahlen
Aktuelles
Das Wahlamt ist für die Vorbereitung und Durchführung bspw. des Bügermeisters / der Bürgermeisterin im Wege der Direktwahl zuständig.
Zu den Aufgaben gehört ebenalls die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen, Landtagswahl, Bundestagswahl sowie der Europawahl.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Bei Anliegen, die das Ordnungsamt betreffen bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Kontakt
Telefon: 05665 7909-19(Durchwahl Leitung Ordnungsamt)
Telefax: 05665 7909-80
E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de
Internet
Stichwörter
Wahlangelegenheiten, Wahlen, Wahlen und Statistik
Gemeinde Edermünde
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 25
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Bei Anliegen, die das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsamt betreffen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung mit dem/der Sachbearbeiter*in, Tel. 05665/7909-0 oder per E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de
Kontakt
Telefon: 05665 7909-0
Telefax: 05665 7909-80
E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de
Kontaktperson
Herr Harald Blum (Abteilungsleiter)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-32
E-Mail: blum@gemeinde.edermuende.de
Herr Jörg Dreismann
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-42
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: dreismann@gemeinde.edermuende.de
Frau Karin Freitag
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-39
E-Mail: freitag@gemeinde.edermuende.de
Herr Denis Gemmerich
Postanschrift
Brückenhostraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-26
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: gemmerich@gemeinde.edermuende.de
Frau Anja Leidheiser
Frau Bianca Leidheiser
Herr Dieter Mander (Abteilungsleiter)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-28
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: mander@gemeinde.edermuende.de
Frau Silke Pätzold (Gremienbüro Gemeinde Edermünde)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-31
E-Mail: paetzold@gemeinde.edermuende.de
Frau Ilona Petrich
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-38
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: petrich@gemeinde.edermuende.de
Herr Thomas Petrich (Bürgermeister)
Frau Rita Wernecke
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-23
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: wernecke@gemeinde.edermuende.de
Frau Jessica Prast (Abteilungsleitung)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Fax: 05665 7909-80
Telefon Festnetz: 05665 7909-19
E-Mail: prast@gemeinde.edermuende.de
Frau Joanna Riebeling (Leitung Finanzen)
Postanschrift
Brückenhofstraße 4
34295 Edermünde
Telefon Festnetz: 05665 7909-27
Fax: 05665 7909-80
E-Mail: riebeling@gemeinde.edermuende.de
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
IBAN: DE53 5206 2601 0000 2072 33
BIC:
Bankinstitut: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder
Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde
IBAN: DE39 5205 2154 0153 0187 00
BIC:
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlrechtsbescheinigung, Wahlberechtigt, Landtagswahl, Wahlvorschlag, Wahlschein, Wahlleitung, Wahlgesetz, Wahl