Personalausweis Ausstellung vorläufig

    Personalausweis, vorläufiger

    Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Edermünde

    Adresse

    Hausanschrift

    Brückenhofstraße 4

    34295 Edermünde

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Mittwoch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Bei Anliegen, die das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsamt betreffen, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung mit dem/der Sachbearbeiter*in, Tel. 05665/7909-0 oder per E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de

    Kontakt

    Telefon: 05665 7909-0

    Telefax: 05665 7909-80

    E-Mail: info@gemeinde.edermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    IBAN: DE53 5206 2601 0000 2072 33

    BIC:

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG Chattengau-Schwalm-Eder

    Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    Empfänger: Gemeindekasse der Gemeinde Edermünde

    IBAN: DE39 5205 2154 0153 0187 00

    BIC:

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.

    Kosten

    Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Personaldokument, Personalausweis, vorübergehend, vorläufig, neuer Personalausweis, Ausweis beantragen, Ausweis, Beantragung, Neuer PA, Identitätsnachweis, PA, Ausweis ausstellen, Lichtbildausweis, Identitätsdokument, Perso, Personalausweis beantragen, elektronischer Personalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English