Wahlbenachrichtigung
Beschreibung
Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.
Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
- Wahlschein:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Briefwahl:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen:(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist
Ansprechpartner
Stadt Borken - Ordnungs-, Sozial- und Sonderverwaltung Abteilung II
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Di: für den Publikumsverkehr geschlossen
Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr
Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05682 808-120
Telefax: 05682 808-165
E-Mail: stadtverwaltung@borken-hessen.de
Kontaktperson
Frau Birgit Jäger
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5682 808-121
Fax: +49 5682 808-165
E-Mail: BirgitJaeger@borken-hessen.de
E-Mail: stadtverwaltung@borken-hessen.de
Stadt Borken - Bürgerbüro/Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon: +49 5682 808-0
Telefax: +49 5682 808-165
E-Mail: buergerbuero@borken-hessen.de
Kontaktperson
Frau Uta Bernhardt-Ehrlich
Hausanschrift
Fax: +49 5682 808-165
Telefon Festnetz: +49 5682 808-127
E-Mail: buergerbuero@borken-hessen.de
E-Mail: UtaBernhardt@borken-hessen.de
Frau Denise Fennel
Hausanschrift
Fax: +49 5682 808-165
Telefon Festnetz: +49 5682 808-0
E-Mail: DeniseFennel@borken-hessen.de
Herr Julian Traute
Hausanschrift
Fax: +49 5682 808-165
Telefon Festnetz: +49 5682 808-123
E-Mail: buergerbuero@borken-hessen.de
E-Mail: JulianTraute@borken-hessen.de
Frau Aileen Zakostelezky
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Europawahlordnung (EuWO) - Benachrichtigung der Wahlberechtigten:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 19 Bundeswahlordnung (BWO) - Benachrichtigung der Wahlberechtigten:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 6 Landeswahlordnung (LWO) - Benachrichtigung der Wahlberechtigten:Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 10 Kommunalwahlordnung (KWO) - Benachrichtigung der Wahlberechtigten:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Hinweise (Besonderheiten)
- Weitere Informationen zum ThemaWahlen finden Sie unter wahlen.hessen.de:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Europawahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Wahlen, Wählen, Landtagswahl, Wahlen