Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Borken - Ordnungs-, Sozial- und Sonderverwaltung Abteilung II

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 7

    34582 Borken (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr 

    Di: für den Publikumsverkehr geschlossen 

    Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr 

    Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr 

    Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05682 808-120

    Telefax: 05682 808-165

    E-Mail: stadtverwaltung@borken-hessen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr, Schneeräumung, Reinigung, Winterdienst, Schmutz, Gehwegreinigung, Straße kehren, Glatteis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English