Hochwassergefahren, geeignete Vorsorgemaßnahmen und Verhaltensregeln Informationserteilung

    Hochwasser / Hochwasserschutz

    Beschreibung

    Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.

    Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz und Eigenvorsorge wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.

    Ansprechpartner

    Stadt Borken - Bauverwaltung Abteilung III

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 7

    34582 Borken (Hessen)

    Öffnungszeiten

    Mo: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr

    Di: für den Publikumsverkehr geschlossen 

    Mi: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:30 Uhr 

    Do: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr 

    Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05682 808-0

    E-Mail: stadtverwaltung@borken-hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitergehende Informationen über die aktuellen Wasserstände und Niederschläge erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter Hochwasser / Überschwemmungsgebiete

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Stichwörter

    Hochwasser, HMUKLV, Hochwasserschutz, Wasserschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English