Direktzahlungen Bewilligung
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, die Erbringung besonderer ökologischer Leistungen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen Direktzahlungen.
Beschreibung
Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert.
Online-Dienst
Agrarportal Hessen - Direktzahlungen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Kreis- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Schwalm - Eder - Kreis - 83.2 - Agrarförderung /EFP
Beschreibung
Umsetzung und Bewilligung der Sammelanträge im Sinne von Art. 11 der Deligierten VO (EU) Nr. 640/2014
EU-Förderprogramme unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit und den Strukturwandel in der Landwirtschaft, sie sollen Nachteile der globalisierten Märkte abfangen und eine umweltverträgliche Landwirtschaft forcieren.
Die Arbeitsgruppe Agrarförderung setzt die landwirtschaftlichen Förderprogramme der EU im Schwalm-Eder-Kreis folgendermaßen um:
- Förderberatung zu den Förderprogrammen für landwirtschaftliche Betriebe und Informationsveranstaltungen für Antragsteller
- Bearbeitung und Bewilligung von Fördermaßnahmen auf der Grundlage der EU-Vorgaben zur betriebs- bzw. flächenbezogene Förderung
- Direktzahlungen (Basisprämie mit Greening-Anteil, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie, Kleinerzeugerprämie)
- Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
- Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter
Mehr dazu unter: Direktzahlungen, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ), Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter
Unterlagen und Dokumente zum Download:
Antrag auf Modifikation für Greeningflächen
Änderung der Bankverbindung
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Einzelbetriebliches Förderprogramm Landwirtschaft
Hessen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe sowie Betriebe des Wein- und Gartenbaus bei der zukunftsorientierten Ausrichtung durch einzelbetriebliche Projektförderung für investive Vorhaben.
Die Förderungen erfolgen nach den "Richtlinien Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft" (RL-EFP).
Mehr dazu unter: Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP)
Beide Teilmaßnahmen sind Bestandteil des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR 2014-2020) und werden mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-8320
Telefax: 05681 775-8303
E-Mail: agrarfoerderung@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Frau Amy Rössel
Telefon Festnetz: 05681 775-8327
Frau Julia Link
Telefon Festnetz: 05681 775-8328
E-Mail: Julia.Link@schwalm-eder-kreis.de
Frau Bärbel Teigeler-Schütz
Telefon Festnetz: 05681 775-8325
Frau Angela Wollmann
Telefon Festnetz: 05681 775-8326
Frau Christina Perlet
Telefon Festnetz: 05681 775-8322
Herr Jan Siebert
Telefon Festnetz: 05681 775-8324
Frau Nina Jäger
Telefon Festnetz: 05681 775-8321
Frau Martina Lange-Heinmüller
Telefon Festnetz: 05681 775-8306
Schwalm - Eder - Kreis - 83.3 - Hoheitsaufgaben
Beschreibung
Aufgaben der Arbeitsgruppe Hoheitsaufgaben:
- Düngemittelverkehrskontrollen und Pflanzenschutzkontrollen
- Fachrechtskontrollen nach Düngeverordnung
- Cross-Compliance
- Hoheitliche Forstliche Aufgaben; Genehmigungen für Waldrodungen und Waldneuanlagen
- Einzelbetriebliche Förderung nach dem Agrarinvestitionsprogramm
- Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Überwachung der Klärschlammausbringung
- Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz und dem Landpachtgesetz
- Aufgaben als Siedlungsbehörde nach dem Reichsiedlungsgesetz
Gute landwirtschaftliche Praxis (GLP)
- Nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource.
- Gewöhnliche Standards der Bewirtschaftung, die ein verantwortungsbewusster Landwirt in der Region anwenden würde.
- Grundlage einer ökonomisch effizienten Produktion von qualitativ hochwertigen sowie sicheren Lebensmitteln, bei gleichzeitiger Berücksichtigung umweltrelevanter Aspekte der landwirtschaftlichen Produktion
- Basis der GLP sind nationales und internationales Fachrecht, zum Beispiel Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Tierschutzgesetz, EU-Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit- und Tierschutz (Cross Compliance), Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
Cross Compliance (CC)
Verknüpfung der Direktzahlungen mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit von Mensch und Tier, Tierkennzeichnung, Tierschutz
Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand:
- Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
- Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
- Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
- Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
- Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden
Grundanforderungen an die Betriebsführung:
- Regelungen für den Bereich Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie
- Regelungen der Nitratrichtlinie
- Regelung zur Tierkennzeichnung und -registrierung
- Regelungen zum Pflanzenschutz
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
- Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung
Unterlagen und Dokumente zum Download:
-Informationsblatt über die Landpachtvertragsanzeige in Hessen
-Einheitspachtvertrag
-Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Links zu weiterführenden Informationen:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Cross-ComplianceHessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-8300
Telefax: 05681 775-8303
E-Mail: hoheitsaufgaben@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Herr Matthias Haep
Telefon Festnetz: 05681 775-8332
Frau Regina Börner-Schäfer
Telefon Festnetz: 05681 775-8330
Herr Rolf Konze
Telefon Festnetz: 05681 775-8334
E-Mail: rolf.konze@schwalm-eder-kreis.de
Frau Angelika Homberger
Telefon Festnetz: 05681 775-8333
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die wirksame und langfristige Kontrolle in Bezug auf die Betriebsführung, Gewinne und finanzielle Risiken im antragstellenden Unternehmen bei der Junglandwirteprämie
- Nachweise in Bezug auf die Prüfung "aktiver Betriebsinhaber"
- Nachweise des Nutzungskonzepts bei Agroforstsystemen
- Ggf. Nachweis der Verfügungsgewalt bei neu beantragten Parzellen
Formulare
- Formulare vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Aktiver Betriebsinhaber
- Mind. 1ha landwirtschaftliche Fläche oder
- Mehr als 225€ Direktzahlungsprämie mittels gekoppelter Prämie
- Betriebssitz in Hessen
Hinweise zur ergänzenden Einkommensstützung für Junglandwirte: Der Junglandwirt muss erstmalig in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen und die langfristige wirksame Kontrolle über den Betrieb innehaben. Bei der Erstantragstellung darf der Junglandwirt das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich müssen entsprechende landwirtschaftliche qualifikationsnachweise nachgewiesen werden. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall vorzunehmen.
Rechtsgrundlage(n)
- Artikel 21, 29, 30, 31, 32 Strategieplanverordnung (2021/2115 SP-VO)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 4, 8, 13, 18, 20, 22, 26 GAP Direktzahlungsgesetz (GAPDZG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsbehelf
- Widerspruch über die zuständige Bewilligungsstelle
Verfahrensablauf
- Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jährlich bis zum 15.05 des laufenden Jahres ausschließlich über einen Onlineantrag (agrarportalhessen.de)
- Je nach weiteren Voraussetzungen erfolgt die Beantragung der einzelnen Komponenten wie Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte sowie Öko-Regelungen im Rahmen des Gemeinsamen Antrages.
Fristen
Die Antragsfrist endet immer zum 15.05 des Jahres.
Bearbeitungsdauer
Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
7 bis 12 Monate (Individuell von der Betriebsgröße und -form abhängig.)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
- WIBankKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Homepage des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Homepage Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und VerbraucherschutzKeine weiteren Hinweise vorhanden
- Landesbetrieb Landwirtschaft HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
Es handelt sich um einen nicht rückzahlpflichtigen Zuschuss. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Angaben, die der Bewilligung zu Grunde liegenden Bestimmungen sowie die in § 4 SubvG genannten Umstände, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen dieser Zuwendung maßgeblich sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022
Stichwörter
Gekoppelte Tierprämie, Einkommensgrundstützung, Flächenantrag, Junglandwirt, Umverteilung, EGFL, Öko-Regelung, Landwirtschaft, Agrarförderung, Konditionalitäten, Direktzahlungen, Interventionen, Tierprämie