Direktzahlungen BewilligungOnline erledigen

    Direktzahlungen Bewilligung

    Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe erhalten für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen, die Erbringung besonderer ökologischer Leistungen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen Direktzahlungen.

    Beschreibung

    Mit diesem Zuschuss wird die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen oder die Haltung von Mutterschafen, -ziegen oder -kühen im Rahmen der Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Gekoppelte Einkommensstützung sowie Öko-Regelungen gefördert.

    Online-Dienst

    Agrarportal Hessen - Direktzahlungen

    Beschreibung

    Über das Agrarportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen können Sie online die den Antrag auf Direktzahlungen stellen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Kreis- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 80

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 815-0

    Telefax: +49 611 815-1941

    E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HMUKLV

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    E-Mail: info@wibank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Schwalm - Eder - Kreis - 83.2 - Agrarförderung /EFP

    Beschreibung

    Umsetzung und Bewilligung der Sammelanträge im Sinne von Art. 11 der Deligierten VO (EU) Nr. 640/2014


    EU-Förderprogramme unterstützen die Wettbewerbsfähigkeit und den Strukturwandel in der Landwirtschaft, sie sollen Nachteile der globalisierten Märkte abfangen und eine umweltverträgliche Landwirtschaft forcieren.

    Die Arbeitsgruppe Agrarförderung setzt die landwirtschaftlichen Förderprogramme der EU im Schwalm-Eder-Kreis folgendermaßen um:

    • Förderberatung zu den Förderprogrammen für landwirtschaftliche Betriebe und Informationsveranstaltungen für Antragsteller
    • Bearbeitung und Bewilligung von Fördermaßnahmen auf der Grundlage der EU-Vorgaben zur betriebs- bzw. flächenbezogene Förderung
    • Direktzahlungen (Basisprämie mit Greening-Anteil, Umverteilungsprämie, Junglandwirteprämie, Kleinerzeugerprämie)
    • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)
    • Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter

    Mehr dazu unter:  Direktzahlungen, Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ), Weidetierprämie für Schaf- und Ziegenhalter

    Unterlagen und Dokumente zum Download:

    Antrag auf Modifikation für Greeningflächen
    Änderung der Bankverbindung

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    Einzelbetriebliches Förderprogramm Landwirtschaft

    Hessen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe sowie Betriebe des Wein- und Gartenbaus bei der zukunftsorientierten Ausrichtung durch einzelbetriebliche Projektförderung für investive Vorhaben.

    Die Förderungen erfolgen nach den "Richtlinien Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft" (RL-EFP).

    Mehr dazu unter:  Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (EFP)

    Beide Teilmaßnahmen sind Bestandteil des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR 2014-2020) und werden mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schladenweg 39

    34560 Fritzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-8320

    Telefax: 05681 775-8303

    E-Mail: agrarfoerderung@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Schwalm - Eder - Kreis - 83.3 - Hoheitsaufgaben

    Beschreibung

    Aufgaben der Arbeitsgruppe Hoheitsaufgaben:

    • Düngemittelverkehrskontrollen und Pflanzenschutzkontrollen
    • Fachrechtskontrollen nach Düngeverordnung
    • Cross-Compliance
    • Hoheitliche Forstliche Aufgaben; Genehmigungen für Waldrodungen und Waldneuanlagen
    • Einzelbetriebliche Förderung nach dem Agrarinvestitionsprogramm
    • Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    • Überwachung der Klärschlammausbringung
    • Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz und dem Landpachtgesetz
    • Aufgaben als Siedlungsbehörde nach dem Reichsiedlungsgesetz

    Gute landwirtschaftliche Praxis (GLP)

    • Nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource.
    • Gewöhnliche Standards der Bewirtschaftung, die ein verantwortungsbewusster Landwirt in  der Region anwenden würde.
    • Grundlage einer ökonomisch effizienten Produktion von qualitativ hochwertigen sowie sicheren Lebensmitteln, bei gleichzeitiger Berücksichtigung umweltrelevanter Aspekte der landwirtschaftlichen Produktion
    • Basis der GLP sind nationales und internationales Fachrecht, zum Beispiel Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Tierschutzgesetz, EU-Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit- und Tierschutz (Cross Compliance), Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand

    Cross Compliance (CC)

    Verknüpfung der Direktzahlungen mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit von Mensch und Tier, Tierkennzeichnung, Tierschutz

    Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand:

    • Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
    • Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
    • Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
    • Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
    • Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

     
    Grundanforderungen an die Betriebsführung:

    • Regelungen für den Bereich Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie
    • Regelungen der Nitratrichtlinie
    • Regelung zur Tierkennzeichnung und -registrierung
    • Regelungen zum Pflanzenschutz
    • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
    • Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung

    Unterlagen und Dokumente zum Download:

    -Informationsblatt über die Landpachtvertragsanzeige in Hessen
    -Einheitspachtvertrag
    -Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten

     

    Links zu weiterführenden Informationen:

    RP Kassel

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Cross-Compliance
    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Einzelbetriebliche Investitionsförderung

    WI-Bank: Einzelbetriebliche Investitionsförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schladenweg 39

    34560 Fritzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-8300

    Telefax: 05681 775-8303

    E-Mail: hoheitsaufgaben@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die wirksame und langfristige Kontrolle in Bezug auf die Betriebsführung, Gewinne und finanzielle Risiken im antragstellenden Unternehmen bei der Junglandwirteprämie
    • Nachweise in Bezug auf die Prüfung "aktiver Betriebsinhaber"
    • Nachweise des Nutzungskonzepts bei Agroforstsystemen
    • Ggf. Nachweis der Verfügungsgewalt bei neu beantragten Parzellen

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Nein
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Aktiver Betriebsinhaber
    • Mind. 1ha landwirtschaftliche Fläche oder
    • Mehr als 225€ Direktzahlungsprämie mittels gekoppelter Prämie
    • Betriebssitz in Hessen

    Hinweise zur ergänzenden Einkommensstützung für Junglandwirte: Der Junglandwirt muss erstmalig in einem landwirtschaftlichen Betrieb niederlassen und die langfristige wirksame Kontrolle über den Betrieb innehaben. Bei der Erstantragstellung darf der Junglandwirt das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich müssen entsprechende landwirtschaftliche qualifikationsnachweise nachgewiesen werden. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist in jedem Einzelfall vorzunehmen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch über die zuständige Bewilligungsstelle

    Verfahrensablauf

    • Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt im Rahmen des Gemeinsamen Antrages jährlich bis zum 15.05 des laufenden Jahres ausschließlich über einen Onlineantrag (agrarportalhessen.de)
    • Je nach weiteren Voraussetzungen erfolgt die Beantragung der einzelnen Komponenten wie Einkommensgrundstützung, Ergänzende Umverteilungseinkommensstützung, Ergänzende Einkommensstützung für Junglandwirte sowie Öko-Regelungen im Rahmen des Gemeinsamen Antrages.

    Fristen

    Die Antragsfrist endet immer zum 15.05 des Jahres.

    Bearbeitungsdauer

    Für das Förderprogramm gibt es keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

    7 bis 12 Monate (Individuell von der Betriebsgröße und -form abhängig.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Es handelt sich um einen nicht rückzahlpflichtigen Zuschuss. Die in Ihrem Antrag enthaltenen Angaben, die der Bewilligung zu Grunde liegenden Bestimmungen sowie die in § 4 SubvG genannten Umstände, die für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen dieser Zuwendung maßgeblich sind, sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Stichwörter

    Gekoppelte Tierprämie, Einkommensgrundstützung, Flächenantrag, Junglandwirt, Umverteilung, EGFL, Öko-Regelung, Landwirtschaft, Agrarförderung, Konditionalitäten, Direktzahlungen, Interventionen, Tierprämie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English