Rodung von Waldflächen GenehmigungOnline erledigen

    Rodung von Waldflächen Genehmigung

    Sie wollen Ihren Wald roden? Dann brauchen Sie hierfür eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.

    Online-Dienst

    Rodung von Waldflächen

    ID: L100001_384103862

    Beschreibung

    Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetzes bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Der Kreisausschuss bzw. bei kreisfreien Städten der Magistrat.

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 83.3 - Hoheitsaufgaben

    Beschreibung

    Aufgaben der Arbeitsgruppe Hoheitsaufgaben:

    • Düngemittelverkehrskontrollen und Pflanzenschutzkontrollen
    • Fachrechtskontrollen nach Düngeverordnung
    • Cross-Compliance
    • Hoheitliche Forstliche Aufgaben; Genehmigungen für Waldrodungen und Waldneuanlagen
    • Einzelbetriebliche Förderung nach dem Agrarinvestitionsprogramm
    • Förderung der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
    • Überwachung der Klärschlammausbringung
    • Genehmigung der Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz und dem Landpachtgesetz
    • Aufgaben als Siedlungsbehörde nach dem Reichsiedlungsgesetz

    Gute landwirtschaftliche Praxis (GLP)

    • Nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürliche Ressource.
    • Gewöhnliche Standards der Bewirtschaftung, die ein verantwortungsbewusster Landwirt in  der Region anwenden würde.
    • Grundlage einer ökonomisch effizienten Produktion von qualitativ hochwertigen sowie sicheren Lebensmitteln, bei gleichzeitiger Berücksichtigung umweltrelevanter Aspekte der landwirtschaftlichen Produktion
    • Basis der GLP sind nationales und internationales Fachrecht, zum Beispiel Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Tierschutzgesetz, EU-Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit- und Tierschutz (Cross Compliance), Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand

    Cross Compliance (CC)

    Verknüpfung der Direktzahlungen mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Gesundheit von Mensch und Tier, Tierkennzeichnung, Tierschutz

    Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand:

    • Einhaltung von Genehmigungsverfahren für die Verwendung von Wasser zur Bewässerung
    • Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung
    • Mindestanforderungen an die Bodenbedeckung
    • Mindestpraktiken der Bodenbearbeitung zur Begrenzung von Erosion
    • Erhaltung des Anteils der organischen Substanz im Boden

     
    Grundanforderungen an die Betriebsführung:

    • Regelungen für den Bereich Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie
    • Regelungen der Nitratrichtlinie
    • Regelung zur Tierkennzeichnung und -registrierung
    • Regelungen zum Pflanzenschutz
    • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
    • Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schladenweg 39

    34560 Fritzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den gennaten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-8300

    Telefax: 05681 775-8303

    E-Mail: hoheitsaufgaben@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zur Fläche, die gerodet werden soll
    • Angaben zum vorgesehenen forstrechtlichen Ausgleich
    • Einverständniserklärung der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers
    • Angaben zu den Lasten und Beschränkungen, die sich auf der zu rodenden Fläche befinden

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.

    Kosten

    Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.

    Bemerkungen

    Die Anhörfrist beträgt 14 Tage.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Bodennutzung, Rodung, Wald, Wiese, Agrarfläche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de