Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klasse B

    Erteilung Fahrerlaubnis Klasse B beantragen

    Sie können erstmalig eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

    Beschreibung

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse B beantragen.

    Die Fahrerlaubnis Klasse B wird unbefristet erteilt.

    Mit der Fahrerlaubnis Klasse B können Sie Kraftfahrzeuge, die eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t aufweisen und bauseitig für nicht mehr als acht Personen ausgelegt sind, fahren.

    Sie können mit der Führerscheinklasse B Anhänger transportieren, die weniger als 750 kg wiegen. Wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination maximal 3.5 t beträgt, darf der Anhänger auch mehr als 750 kg wiegen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 30.5.2 - Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Telefonisch ist die Führerscheinstelle täglich zwischen 08:00 und 12:00 Uhr erreichbar.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 15:30 Uhr 

    Dienstag:

    und 13:30 bis 15:30 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 15:30 Uhr 

    Donnerstag:

    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 12:30 Uhr 

    Samstag:
    geschlossen

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-3089

    E-Mail: Fuehrerscheinstelle@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passver-ordnung (Größe 45 x35, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)
    • Angaben zur Fahrschule

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sein
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Sie können den Antrag auf Erweiterung des Führerscheins frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in im jeweiligen Bescheid
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen An-trag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für die Klasse B stellen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Führerscheinklasse B, Ersterteilung, PKW- Führerschein, Auto, Pkw, Fuhrerschein, B -Klasse, Fahrerlaubnis, Führerschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English