Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren Bescheinigung

    Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen

    Die Tötung und damit zusammenhängende Tätigkeiten dürfen nur Personen vornehmen, die über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.

    Beschreibung

    Wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Tiere betreuen, ruhigstellen, betäuben, schlachten oder töten, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen. Den erforderlichen Sachkundenachweis können Sie bei zuständigen Behörde beantragen. Dafür müssen Sie die Sachkunde im Rahmen einer erfolgreichen Prüfung oder einer als gleichwertig anerkannten Qualifikation nachweisen. Im Sachkundenachweis wird aufgeführt, für welche Tätigkeiten, für welche Tierarten und für welche Art von Geräten dieser gilt.

    Der Sachkundenachweis ist unbefristet gültig. Er kann allerdings entzogen werden, wenn Sie gegen Auflagen der Verordnung verstoßen haben und Tatsachen darauf hinweisen, dass dies auch zukünftig so sein wird.

    zuständige Stelle

    Veterinäramt beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 53.8 - Tierschutz und Tiergesundheit

    Beschreibung

    Unsere Arbeit dient dem Wohlbefinden der landwirtschaftlichen Nutztiere und der privat gehaltenen Tiere. Darüber hinaus der Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen.

    Tierschutz hat in Hessen Verfassungsrang und damit auch gesetzlich eine sehr hohe Wertigkeit. Die landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen werden routinemäßig aufgesucht und auf die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzvorschriften überprüft. Dabei hat auch die Kontrolle des Arzneimitteleinsatzes in diesen Betrieben eine besondere Bedeutung. Sie dient auch dem Schutz der Verbraucher im Hinblick auf die Entwicklung antibiotikaresistenter Keime und dem Nachweis von Rückständen in unseren Lebensmitteln, die gesundheitsschädlich sind.

    Private Tierhaltungen geben häufig Anlass zu Beschwerden aus der Bevölkerung und werden nach offiziellen Anzeigen immer überprüft. Auch anonymen Anzeigen wird zum Wohle der Tiere nachgegangen.
    Gewerbliche Kleintierhaltungen, wie z. B. Zoogeschäfte, aber auch Tierheime und Hundeschulen, benötigen besondere Genehmigungen zur Ausübung des Gewerbes und werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
    Die Überwachung der Einhaltung von Tierschutzvorschriften in den Schlachtbetrieben, wie z. B. Umgang mit den Tieren vor der Schlachtung, oder die Durchführung einer korrekten Betäubung sind ebenfalls wichtige Aufgaben der Arbeitsgruppe.

    Die Überwachung des Transportes von landwirtschaftlichen Nutztieren nimmt immer mehr an Bedeutung zu und wird sehr restriktiv gehandhabt. Der illegale Welpenhandel soll durch regelmäßige Kontrollen z. B. auch auf Autobahnen möglichst unterbunden werden.

    Weitere Informationen zu den Themen Tierschutz und Tiergesundheit finden Sie hier:

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den gennaten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-5308

    Telefax: 05681 775-5305

    E-Mail: tierschutz@schwalm-eder-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    je nachdem, wie Sie die erforderliche Sachkunde nachweisen:
        Nachweis über die erfolgreich abgelegte Prüfung (originale Prüfungsbescheinigung)
        Nachweis (Kopie) über eine gleichwertige Qualifikation 

    Für die Ausstellung des Ausweises:
        ein aktuelles Lichtbild (Passfoto)
        Erklärung, dass Sie in den letzten drei Jahren keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht begangen haben (Vordruck bei der zuständigen Behörde erfragen/anfordern)
    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen. Weitere Angaben zu den erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie dem Antragsformular.
     

    Voraussetzungen

        erfolgreiche theoretische und praktische Prüfung bezogen auf die im Antrag angegebenen Tierkategorien und das Betäubungs- und Tötungsverfahren oder gleichwertige Qualifikation.
        keine Verstöße gegen das Tierschutzrecht in den letzten 3 Jahren
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Die Beantragung erfolgt schriftlich, entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, oder einen formlosen Antrag.
        Füllen Sie das Formular anschließend vollständig aus bzw. formulieren Sie Ihren Antrag auf Erteilung des Sachkundenachweises und fügen Sie die erforderlichen Nachweise hinzu. 
        Reichen Sie die Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Behörde ein. 
        Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und erstellt einen Sachkundenachweis für die Tierkategorien sowie Betäubungs- und Tötungsverfahren, für die Sie Ihre Sachkunde nachweisen konnten.  
        Abschließend erhalten Sie per Post Ihren Sachkundenachweis oder gegebenenfalls Informationen über die Ablehnung Ihres Antrags. 

    Änderungen mitteilen
    Sollten sich Änderungen an Ihren Angaben ergeben, teilen Sie diese Änderungen Ihrer zuständigen Behörde mit.
     

    Fristen

    keine

    Kosten

    für die Erteilung des Sachkundenachweises: Verfahrensgebühr (aufwandsabhängig) nach Gebührenordnung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sachkundelehrgänge

    Verschiedene Fortbildungsinstituten führen anerkannte Sachkundelehrgänge zum Töten von Wirbeltieren nach § 4 Abs. 1 Tierschutzgesetz durch. Erkundigen Sie sich darüber direkt beim jeweiligen Anbieter. 
     

    Weitere Informationen

    Überblick über die aktuell gleichwertigen Qualifikationen - openagrar.de
    [AG Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (Hrsg.)]

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt am 16.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    Sachkundenachweis, Sachkundenachweis Betäuben, Schlachten, Betäuben und Töten, Sachkundebescheinigung, Betäuben von Wirbeltieren, Wirbeltiere, Bescheinigung, Töten von Wirbeltieren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English