Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Sie möchten Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten? Dann ist hierfür ein Antrag auf Genehmigung an die zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslands zu stellen.

    Beschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser) in eine private Abwasseranlage (Indirekteinleitung) ist in Deutschland eine Genehmigung erforderlich, soweit in der Abwasserverordnung an das Abwasser Anforderungen für den Ort des Anfalls oder vor seiner Vermischung festgelegt sind. Die Erteilung der Genehmigung erfolgt durch die zuständigen Behörden.

    Für die Branchen und Tätigkeiten (wie z.B. Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), bei denen im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden, hat der Gesetzgeber Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer privaten Kläranlage behandelt werden kann.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 60.3 - Umwelt

    Beschreibung

    Die Ziele des Naturschutzes sind insbesondere im Bundesnaturschutzgesetz und im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz festgelegt.

    Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
    besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. Dabei ist die Untere Naturschutzbehörde, soweit nichts anderes bestimmt, für den Vollzug des Naturschutzrechtes zuständig. Sie hat die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.

    Um dies sicherzustellen, hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde gehören insbesondere die Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die Maßnahmenplanung- und umsetzung in Natura 2000 - Gebieten, die Abgabe von Stellungnahmen während der Beteiligung in Baugenehmigungsverfahren sowie Aufgaben im Rahmen des Artenschutzes.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:

    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-6000

    Telefax: 05681 775-6001

    E-Mail: naturschutzangelegenheiten@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 05.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), dass in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare, falls vorhanden, ist in den einzelnen Zulassungsbehörden verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformulare, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.

    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf erteilt werden (Ermessen), wenn

    • die nach der Abwasserverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Einleitung maßgebenden Anforderungen einschließlich der allgemeinen Anforderungen eingehalten werden (allgemeine Anforderungen, Anforderungen für den Ort des Anfalls und vor Vermischung)
    • die Erfüllung der Anforderungen an die Direkteinleitung nicht gefährdet wird und
    • Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen, § 57 Abs. 1 Nr. 3 WHG
    • keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit und keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Bescheid über die Erteilung oder Nichterteilung der Genehmigung kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden (§ 68 Verwaltungsgerichtsordnung).

    Fristen

    Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage nur mit erteilter Genehmigung erfolgen darf.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    Für die Verwaltungsleistung sind Verwaltungskosten an die zuständige Behörde zu entrichten.

    Die Höhe der Verwaltungskosten richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungskosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 30.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kanalisation, Entwässerung, private Abwasserentsorgung, Schmutzwassereinleitung, Abwasserverordnung, Einleitung, Dichtheitsnachweis, Dichtheitsnachweis für Grundstücksentwässerungsanlagen, Grundstücksentwässerung, Stadtentwässerung, Schmutzwasser, Industriepark, Kläranlage, Niederschlagswasser, Indirekteinleitung, Trennkanalisation, Mischsystem, Satzungsrecht, Kleinkläranlage, Abwasser, Niederschlagswassereinleitung, Wasserhaushaltsgesetz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de