Frühe Hilfen (Kinder-/Jugendschutz) Angebot

    Frühe Hilfen

    Beschreibung

    Während der Schwangerschaft oder nach der Geburt eines Kindes sind Familien mit einer völlig neuen Situation konfrontiert, die es zu meistern gilt. Nicht selten fühlen sich Eltern in dieser neuen Lebensphase erschöpft oder auch überlastet. Neben dem Neugeborenen müssen eventuell zusätzlich ein oder mehrere Geschwisterkinder versorgt werden und der normale Alltag ist nebenbei auch noch zu bewältigen.

    Unterstützung in dieser Zeit bieten die Netzwerke und Angebote der Frühen Hilfen.

    Frühe Hilfen setzen an den Ressourcen der Familien und Lebensgemeinschaften an, stärken ihr Selbsthilfepotential, vermitteln aber auch Orientierung und weitergehende Hilfen in schwierigen Lebenssituationen.

    Frühe Hilfen haben immer auch das Ziel, die Unterstützung für Mütter und Väter zu verbessern und auszuweiten. Sie ermöglichen die frühzeitige Unterstützung von Familien am Beginn der Elternschaft bevor sich Belastungen verfestigen und wirken dadurch präventiv. Eine bessere Versorgung der Familien soll auch durch die Vernetzung aller Akteure im Bereich der Frühen Hilfen geschaffen werden. In Hessen gibt es flächendeckend in allen 33 Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten eine Koordinationsstelle für die Frühen Hilfen. Die hessischen Netzwerkkoordinierenden sind die Ansprechpartner und Lotsen vor Ort für Familien und Fachkräfte.

    Der Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen in Hessen ist ein wichtiger Schwerpunkt der hessischen Familienpolitik. Ziel ist, Eltern insbesondere während der Schwangerschaft und in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes zu begleiten und zu unterstützen. Dazu gehört auch der Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen. Dabei handelt es sich um staatlich examinierte Hebammen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen mit einer Zusatzqualifikation. Diese befähigt sie dazu, Eltern und Familien in belastenden Lebenssituationen zu unterstützen und zu begleiten. Familienhebammen unterstützen Familien bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes, Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen bis zu drei Jahren. Die Fachkräfte unterstützen bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten psychosoziale Unterstützung.

    Unter anderem geben sie Informationen und Anleitung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes. Bei Bedarf werden weitere Hilfen vermittelt. Die Gesundheitsfachkräfte sind damit für Familien wichtige Lotsen/Lotsinnen durch die zahlreichen Angebote in den Kommunen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Über Angebote und Projekte im Bereich Frühe Hilfen informiert Sie Ihre örtlich zuständige Netzwerkkoordinierungsstelle Frühe Hilfen. Die Adressen und Ansprechpartner finden Sie unter den angegebenen Links.

    Zur Koordinierung der Netzwerkarbeiten in den Kommunen und als Schnittstelle zur Koordination auf Bundesebene wurde im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eine Fachstelle eingerichtet.

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 51.10 - Frühkindliche Förderung

    Beschreibung

    Beratung über Betreuungsangebote für Kinder und Vermittlung von Tagespflegepersonen


    Kindertagesbetreuung

    Für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort und Schülerbetreuung) können Familien von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe eine Unterstützung erhalten.

    Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden.

    Die Übernahme von Kinderkrippen-/ Kindergartengebühren ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie. Das Familieneinkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze, die individuell ermittelt wird, nicht übersteigen.

    Für Ganztagsplätze in Kinderkrippen/ Kindergärten sowie für die Betreuung von Kindern im Alter von unter einem Jahr und im Alter von über 6 Jahren (Hort, Schülerbetreuung), ist Voraussetzung für eine Bezuschussung, dass die Eltern - oder der Elternteil bei dem das Kind lebt - wegen Berufstätigkeit, schulischer oder beruflicher Ausbildung auf eine Betreuung des Kindes angewiesen sind / ist. Auch hier muss das Einkommen unter der Einkommensgrenze liegen.

    Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gemäß § 24 (2) SGB VIII Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Eine Ganztagsbetreuung kann nur gefördert werden, wenn Sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, sich in einer ganztägigen beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder einer Ausbildung in Vollzeit nachgehen.

    Zur Förderung der Entwicklung des Kindes, insbesondere in den ersten Lebensjahren, kann eine Person vermittelt und anerkannt werden, die das Kind für einen Teil des Tages oder ganztags entweder im vorzugsweise im eigenen oder im Haushalt der Eltern betreut. Grundlage für die Betreuung und Förderung ist § 23 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

    Kindertagespflege

    Kindertagespflege ist eine individuelle und flexible Art der Kinderbetreuung. Sie ermöglicht eine Versorgung der Kinder außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten oder ergänzend zu einer solchen Betreuungsform, wenn dies aufgrund der familiären Situation (Ausbildung oder Berufstätigkeit der Eltern, Krankheit) erforderlich ist. Die praktische Umsetzung unterliegt den Absprachen zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern des Kindes.

    Die Vermittlung einer Tagespflegestelle kann auf privater Ebene oder über den Fachbereich Jugend und Familie stattfinden. In jedem Fall ist die Tagespflegeperson vom Fachbereich Jugend und Familie gemäß § 43 SGB VIII anzuerkennen. Voraussetzung für die Anerkennung ist u.a. die erfolgreiche Teilnahme an Qualifizierungskursen.

    Für die Förderung des Kindes erhalten Pflegepersonen eine Geldleistung, darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Beiträge zu einer Unfallversicherung und zur Altersvorsorge der Pflegeperson einen Zuschuss zu erhalten.

    Die Eltern des Kindes zahlen einen Kostenbeitrag für die Betreuung. Dieser kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Zahlung aufgrund entsprechender Einkommensverhältnisse nicht zuzumuten ist.

    Fachberatung für Kindertageseinrichtungen

    Die pädagogische Fachberatung ist Ansprechpartner für kommunale Kindertageseinrichtungen im Schwalm-Eder-Kreis und bietet Beratung und Begleitung zu pädagogisch-inhaltlichen Fragestellungen, zu den Grundsätzen und Prinzipien des Hessischen Bildungs- u. Erziehungsplanes sowie zu den Themen der Schwerpunkt-Kitas an.

    Des Weiteren kann Fachberatung prozessbegleitend im Rahmen von Konzept-, Team- und Qualitätsentwicklung in Anspruch genommen werden. Ebenso ist eine Unterstützung durch die Fachberatung bei der Planung und Koordination von Fortbildungen für das pädagogische Fachpersonal möglich.

    Das Angebot der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen ist kostenfrei.

    Fachberatung Bildungs- und Erziehungsplan (BEP): 

    Zur Sicherung des Anspruchs auf die Qualitätspauschale für Einrichtungen durch das Land Hessen ist eine kontinuierliche BEP Fachberatung notwendig. Die Arbeitsgruppe 51.10 bietet für kommunale und freie Kindertageseinrichtungen eine kostenpflichtige Beratung an. Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu den BEP-Fachberatern auf.

    Beratung von Tagespflegepersonen

    Information über Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 6

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den gennaten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-5203

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 27.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 20.03.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2024

    Stichwörter

    Schlafprobleme, Hebammenhilfe, Kinderschutz, Säuglingspflege, Schwangerschaft, Suchtprävention, Neugeborene, Mutter, Unterstützung, Erziehung, Pflege, Stillen, Geburt, Vorsorge, Prävention, Kinderkrankenschwestern, Unfallverhütung, Pflege, Säugling, Babys

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English