Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Beschreibung
Ab dem 01.09.2011 erhalten Sie den Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert
- biometrische Merkmale (Foto, ab 6 Jahren 2 Fingerabdrücke),
- Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. Auflagen) und
- persönliche Daten.
Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
- Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
- Elektronischer Aufenthaltstitel:(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Online-Dienst
Zuständigkeit
In Hessen: Ausländerbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 30.3 - Ausländer- und Personenstandswesen
Beschreibung
Raum 115
Gebäude 1
Straße: Hans-Scholl-Straße 1
PLZ/Ort: 34576 Homberg (Efze)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Simon Jung
Telefon Festnetz: 05681 775-352
E-Mail: Simon.Jung@schwalm-eder-kreis.de
Herr Jörg Dreytza
Telefon Festnetz: 05681 775-354
Frau Cornelia Jakob
Telefon Festnetz: 05681 775-356
Frau Heike Ströhler
Telefon Festnetz: 05681 775-767
Herr Melih Uludag
Telefon Festnetz: 05681 775-851
Frau Carolin Kassing
Telefon Festnetz: 05681 775-858
Frau Julia Mertens
Telefon Festnetz: 05681 775-871
Frau Doris Dorfschäfer
Telefon Festnetz: 05681 775-872
Herr Moritz Kauppert
Telefon Festnetz: 05681 775-852
Herr Wolfgang Bode
Telefon Festnetz: 05681 775-355
Herr Bernd Schwalm
Telefon Festnetz: 05681 775-350
Herr Gerald Knab
Telefon Festnetz: 05681 775-353
Frau Silvia Decher-Flocken
Telefon Festnetz: 05681 775-357
Herr Erhard Grunwald
Telefon Festnetz: 05681 775-348
Frau Anette Görner
Telefon Festnetz: 05681 775-349
Frau Elisabeth Hauck
Telefon Festnetz: 05681 775-351
Herr Paul Kuntze
Telefon Festnetz: 05681 775-351
Herr Marc Koller
Frau Julia Siebert
Telefon Festnetz: 05681 775-337
Frau Anja Reime
Telefon Festnetz: 05681 775-884
E-Mail: anja.reime@schwalm-eder-kreis.de
Erforderliche Unterlagen
- Reisepass oder Passersatzpapiere
- ein Biometrisches Lichtbild
weitere Unterlagen, je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind.
Erkundigen Sie sich zuvor bei der Ausländerbehörde, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Voraussetzungen
Der Aufenthaltstitel muss mindestens einen Monat gelten.
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12.04.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 610)
- Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22.07.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 1530)
-
§ 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes (Gültigkeit bestehender Aufenthaltstitel)
- Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18.04.2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12.04.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 610):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 22.07.2011 (Bundesgesetzblatt, Teil I, 2011, S. 1530):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes (Gültigkeit bestehender Aufenthaltstitel):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Den elektronischen Aufenthaltstitel können Sie wie den neuen Personalausweis für deutsche Staatsangehörige nutzen. Ausführliche Informationen zur elektronischen Verwendung der Karte erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls Ihre Fingerabdrücke abgeben.
Bearbeitungsdauer
Mit 4 - 6 Wochen Bearbeitungszeit ist zu rechnen
Kosten
Erteilung: 100,00 €
Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro
Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro
Niederlassungserlaubnis: 113,00 Euro
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 Euro
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 Euro
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 €
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachlich freigegeben am
Geändert am 03.01.2023
Stichwörter
elektronischer, elektronisch, Aufenthaltstitel, eAT, Aufenthaltserlaubnis, Einreise