Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen D, DE, D1 oder D1E

    Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen D, DE, D1 oder D1E

    Befristete Fahrerlaubnisse der Klassen D, DE,  D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Beschreibung

    Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE,  D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Gieselwerder

    Adresse

    Postanschrift

    In der Klappe 1a

    Postfach

    34399 Wesertal

    (Standort Gieselwerder)

    Öffnungszeiten

    Montag         08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Dienstag       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Mittwoch      08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag  08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Freitag           08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05572 9373-10

    Telefon: 05572 9373-11

    Telefax: 05572 9373-40

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-wesertal.de

    Kontaktperson

    • Frau Simone Ebner
      Postanschrift

      In der Klappe 1a

      34399 Wesertal

      Standort Gieselwerder

      Telefon Festnetz: 05572 9373-10

      E-Mail: s.ebner@gemeinde-wesertal.de

    • Frau Claudia Feldner
      Postanschrift

      In der Klappe 1a

      34399 Wesertal

      Standort Gieselwerder

      Telefon Festnetz: 05572 9373-11

      E-Mail: c.feldner@gemeinde-wesertal.de

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Lippoldsberg

    Adresse

    Postanschrift

    Am Mühlbach 15

    Postfach

    34399 Wesertal

    (Standort Lippoldsberg)

    Öffnungszeiten

    Montag         08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Dienstag       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mittwoch      08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag  08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag           08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05572 9378-16

    Telefax: 05572 9378-27

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-wesertal.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
    • bisheriger Führerschein
    • ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
    • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
      Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
       Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
    • Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG

    Verfahrensablauf

    Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

    Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis  gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein, Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Busführerschein, Führerschein verlängern, befristeten Führerschein verlängern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de