Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen D, DE, D1 oder D1E
Befristete Fahrerlaubnisse der Klassen D, DE, D1 oder D1E können auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
Ansprechpartner
Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Gieselwerder
Adresse
Postanschrift
In der Klappe 1a
Postfach
34399 Wesertal
(Standort Gieselwerder)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05572 9373-10
Telefon: 05572 9373-11
Telefax: 05572 9373-40
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-wesertal.de
Kontaktperson
Frau Simone Ebner
Postanschrift
In der Klappe 1a
34399 Wesertal
Standort Gieselwerder
Telefon Festnetz: 05572 9373-10
E-Mail: s.ebner@gemeinde-wesertal.de
Frau Claudia Feldner
Postanschrift
In der Klappe 1a
34399 Wesertal
Standort Gieselwerder
Telefon Festnetz: 05572 9373-11
E-Mail: c.feldner@gemeinde-wesertal.de
Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Lippoldsberg
Adresse
Postanschrift
Am Mühlbach 15
Postfach
34399 Wesertal
(Standort Lippoldsberg)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05572 9378-16
Telefax: 05572 9378-27
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-wesertal.de
Kontaktperson
Frau Bettina Böhnke
Postanschrift
Am Mühlbach 15
34399 Wesertal
Standort Lippoldsberg
Telefon Festnetz: 05572 9378-16
E-Mail: b.boehnke@gemeinde-wesertal.de
Frau Carmen Gerland-Przyludzki
Postanschrift
Am Mühlbach 15
34399 Wesertal
Standort Lippoldsberg
Telefon Festnetz: 05572 9378-26
erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
- bisheriger Führerschein
- ein aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrietauglich, Größe 45 mm x 35 mm, Hochformat)
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung .
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - Zusätzlich für die Klassen D,D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG
- § 23 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 24 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 5 FeV
- Anlage 6 FeV
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fristen
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
Kosten
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 04.12.2020
Stichwörter
Fahrerlaubnis verlängern, befristete Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein, Fahrerlaubnis, Lkw-Führerschein, Busführerschein, Führerschein verlängern, befristeten Führerschein verlängern