Fahrerlaubnis Erteilung erstmalig für die Klassen AM, A1, A2 oder A

    Fahrerlaubnis Klasse A, A1, A2 oder A beantragen

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.

    Beschreibung

    Sie können eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2 und A beantragen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.

    Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreiräd-rige Kraftfahrzeuge führen.

    Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Gieselwerder

    Adresse

    Postanschrift

    In der Klappe 1a

    Postfach

    34399 Wesertal

    (Standort Gieselwerder)

    Öffnungszeiten

    Montag         08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Dienstag       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Mittwoch      08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag  08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Freitag           08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05572 9373-10

    Telefon: 05572 9373-11

    Telefax: 05572 9373-40

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-wesertal.de

    Kontaktperson

    • Frau Simone Ebner
      Postanschrift

      In der Klappe 1a

      34399 Wesertal

      Standort Gieselwerder

      Telefon Festnetz: 05572 9373-10

      E-Mail: s.ebner@gemeinde-wesertal.de

    • Frau Claudia Feldner
      Postanschrift

      In der Klappe 1a

      34399 Wesertal

      Standort Gieselwerder

      Telefon Festnetz: 05572 9373-11

      E-Mail: c.feldner@gemeinde-wesertal.de

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Lippoldsberg

    Adresse

    Postanschrift

    Am Mühlbach 15

    Postfach

    34399 Wesertal

    (Standort Lippoldsberg)

    Öffnungszeiten

    Montag         08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Dienstag       08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mittwoch      08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Donnerstag  08:30 Uhr - 12:00 Uhr

                           13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag           08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05572 9378-16

    Telefax: 05572 9378-27

    E-Mail: buergerbuero@gemeinde-wesertal.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
    • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passver-ordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Weitere Informationen finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
    • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutsch-land haben
    • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2 oder A stellen.

    Fristen

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bemerkungen

    Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 19.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    125er- Führerschein, Kraftrad, Kleiner Motorradführerschein, Mopedführerschein, Mofa, Führerschein mit 15, Motorrad, A Klassen, Fuhrerschein, Ersterteilung, Führerschein, Fahrerlaubnis, Großer Motorradführerschein, Mopedführerschein mit 15

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de