Nebenwohnung abmelden
Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.
Ansprechpartner
Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Gieselwerder
Adresse
Postanschrift
In der Klappe 1a
Postfach
34399 Wesertal
(Standort Gieselwerder)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05572 9373-10
Telefon: 05572 9373-11
Telefax: 05572 9373-40
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-wesertal.de
Kontaktperson
Frau Simone Ebner
Postanschrift
In der Klappe 1a
34399 Wesertal
Standort Gieselwerder
Telefon Festnetz: 05572 9373-10
E-Mail: s.ebner@gemeinde-wesertal.de
Frau Claudia Feldner
Postanschrift
In der Klappe 1a
34399 Wesertal
Standort Gieselwerder
Telefon Festnetz: 05572 9373-11
E-Mail: c.feldner@gemeinde-wesertal.de
Gemeinde Wesertal - Bürgerbüro Lippoldsberg
Adresse
Postanschrift
Am Mühlbach 15
Postfach
34399 Wesertal
(Standort Lippoldsberg)
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05572 9378-16
Telefax: 05572 9378-27
E-Mail: buergerbuero@gemeinde-wesertal.de
Kontaktperson
Frau Bettina Böhnke
Postanschrift
Am Mühlbach 15
34399 Wesertal
Standort Lippoldsberg
Telefon Festnetz: 05572 9378-16
E-Mail: b.boehnke@gemeinde-wesertal.de
Frau Carmen Gerland-Przyludzki
Postanschrift
Am Mühlbach 15
34399 Wesertal
Standort Lippoldsberg
Telefon Festnetz: 05572 9378-26
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
- Auszug aus einer Nebenwohnung
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen