Wohnungsbau Förderung

    Soziale Wohnraumförderung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer oder Wohnungsunternehmen Förderung für sozialen Wohnungsbau erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Neubau von Mietwohnungen
    Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.

    Modernisierung von Mietwohnungen
    Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).
     

    Modellprojekte
    Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich

    • kostengünstigen Bauens,
    • flexibler Grundrisse,
    • Reduktion von Nebenkosten des Wohnens,
    • Anreize zur Reduzierung des persönlichen Wohnflächenkonsums,
    • Aufstockungen, Ausbau von Dachgeschossen und Umbau oder
    • gemeinschaftlicher Wohnformen

    zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.

    Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.

    Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum
    Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
     

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung

    Zuständigkeit

    Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnraumförderstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung

    Servicezentrum Regionalentwicklung

    Ansprechpartner

    Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserleistraße 29-35

    63067 Offenbach am Main

    Kontakt

    E-Mail: info@wibank.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Zierenberg - Fachbereich 3: Planung, Bau, Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    Postfach

    34289 Zierenberg

    Kontakt

    Telefon: 05606 5191-0

    Telefax: 05606 5191-37

    E-Mail: info@stadt-zierenberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Die Antragstellung ist online möglich:

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung

    Alle erforderlichen Unterlagen und Anträge erhalten Sie bei der Wohnungsbauförderstelle oder im Internet: www.wibank.de. Unter Bauen und Wohnen sind dort die einzelnen Programme aufgeführt. Dahinter finden Sie vertiefende Informationen und die notwendigen Anträge stehen Ihnen unter Downloads zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Das Vorhaben ist bereits bei der örtlichen Wohnraumförderstelle zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet.
    • Mietwohnungsbau: Die Eigenleistung der Bauherrschaft muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Das Einkommen der wohnberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
    • Wohneigentum: Das Einkommen der förderberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Beim Neubau oder Erwerb einer Gebrauchtimmobilie muss das vorhandene Eigenkapital bzw. Vermögen zwischen 10 und 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung

    • Gesetz über die Förderung von sozialem Wohnraum in Hessen
    • Richtlinie zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum
    • Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung
    • Richtlinie für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung

    Hessen-Darlehen bzw. ein Hessen Baudarlehen: Der Antrag wird bei uns gestellt und dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank des Landes Hessen (WI-Bank) weitergeleitet.

    Soziale Mietwohnraumförderung: Die Anmeldungen und Zusagen erfolgen über den Landkreis beim zuständigen Ministerium.

    Förderung des behindertengerechten Umbaus: Hierbei handelt es sich um ein Programm der sozialen Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln. Vor der Antragstellung ist eine Bedarfsanmeldung erforderlich.

    Fristen

    Grundsätzlich darf erst nach Erteilung der Förderzusage mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden. 

    Kosten

    Hinweise für Kassel: Wohnungsbauförderung

    Die WI-Bank erhebt für bewilligte Darlehen ein Prozent (des Nominaldarlehens) Bearbeitungsgebühr.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Wohnraumförderstelle, Wohneigentumsförderung, Wohnungsbauförderung, Modellprojekte, Sozialer Wohnungsbau, Wohnbauförderung, Förderung, Eigentumswohnung, Wohnbauförderstelle, HMWEVW, Eigenheim, Eigenheimförderung, Zuschuss

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de