Lebenspartnerschaft Aufhebung

    Lebenspartnerschaft - Aufhebung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie die Aufhebung Ihrer Lebenspartnerschaft beantragen.

    Beschreibung

    Eine Lebenspartnerschaft kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.

    Für die Antragstellung beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin bzw. an einen Rechtsanwalt. Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn sie oder er der Aufhebung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will.

    Im gerichtlichen Verfahren wird geprüft, ob einer der Aufhebungsgründe vorliegt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Das für Sie gemäß § 270 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 122 FamFG zuständige Amtsgericht - Familiengericht - ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin bzw. der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.

    Ansprechpartner

    Vellmar, Stadt - Standesamt

    Beschreibung

    Herzlich willkommen im Standesamt Vellmar



    Der Trausaal im Standesamt Vellmar bietet neben dem Brautpaar und 2 Trauzeugen Platz für bis zu 20 Gäste.

    ************************************************
    Onlineangebote des Standesamts Vellmar im Überblick:

    Voranmeldung einer Geburt
    Voranmeldung Ihrer Eheschließung 
    Voranmeldung eines Sterbefalls

    Urkunden online beantragen

    *************************************************

    •  

      Standesamt Trausaal 1

    •  

      Standesamt Trausaal 2

    •  

      Standesamt Trausaal 3

    •  

      Standesamt Trausaal 4

    •  

      Standesamt Trausaal 5

    •  

      Standesamt Trausaal 6


     
    Wenn man die meisten Menschen fragt, was Sie mit dem Standesamt verbinden, erhält man in über 90 % der Fälle nur eine Antwort: „Heiraten!"

    Das ist richtig, aber es ist nur ein kleiner, wenn auch der bekannteste Teil der standesamtlichen Arbeit.
    In den Aufgabenbereich des Standesamts fällt eine Fülle von Aufgaben, und, auch wenn man es nicht merkt - das Standesamt begleitet die Menschen ein Leben lang.

    Es fängt mit der Beurkundung der Geburt an.
    Später, wenn man den Partner oder die Partnerin fürs Leben gefunden hat, kommt man zur Eheschließung ins Standesamt.

    Aber auch der Tod wird beim Standesamt beurkundet.

    Im Laufe der Zeit kommt man immer mal wieder in Kontakt mit dem Standesamt, sei es, ob man eine Urkunde benötigt, die Vaterschaft anerkennen möchte oder eine Namensänderung vornehmen lassen will.

    Auf den kommenden Seiten zeigen und erklären wir Ihnen die Arbeit des Standesamts Vellmar und geben Ihnen nützliche Tipps und Ratschläge.
    Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihren Besuch, Anruf oder Email.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:30 bis 12:30 Uhr 
    und 14:00 bis 15:30 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:30 bis 12:30 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:30 bis 12:30 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:30 bis 12:30 Uhr 
    und 14:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 08:30 bis 12:00 Uhr 

    Samstag:
    geschlossen

    Sonntag:
    geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@vellmar.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Vellmar

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 08.00-12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 8292-0

    Telefax: 0561 8292-1081

    E-Mail: info@vellmar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr
    Dienstag: 08.30-12.30 Uhr
    Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 08.30-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 8292-0

    Telefax: 0561 8292-1081

    E-Mail: standesamt@vellmar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ihr zuständiges Amtsgericht finden Sie über das Orts- und Gerichtsverzeichnis

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel müssen hierfür vorgelegt werden:

    • Ihr Lichtbildausweis
    • die Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift

    Bitte lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Unterlagen Ihre Rechtsanwältin oder Ihre Rechtsanwalt von Ihnen benötigt.

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Sie leben seit einem Jahr getrennt und
      • wollen beide die Aufhebung oder
      • es kann nicht erwartet werden, dass eine partnerschaftliche Lebensgemeinschaft zwischen Ihnen wieder hergestellt werden kann oder
    • Sie leben bereits drei Jahre getrennt oder
    • Sie leben noch nicht ein Jahr getrennt, die Fortsetzung der Partnerschaft wäre aber für Sie aus Gründen, die in

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt

    Verfahrensablauf

    Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin muss in Ihrem Namen die Aufhebung beim Familiengericht beantragen.

    • Das Gericht stellt den Aufhebungsantrag Ihrer Lebenspartnerin oder Ihrem Lebenspartner zu. Für die Zustimmung zum Scheidungsantrag besteht kein Anwaltszwang.
    • Im Termin zur mündlichen Verhandlung über den Aufhebungsantrag werden die Lebenspartner in der Regel zu den Aufhebungsvoraussetzungen persönlich angehört.
    • Sofern die Aufhebungsvoraussetzungen vorliegen, wird das Familiengericht die Aufhebung der Lebenspartnerschaft durch Beschluss aussprechen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    • Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig

    Kosten

    • Rechtsanwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
    • Kosten des Gerichts, § 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
    • jeweils Berechnung nach der Höhe des Gegenstandswerts (einkommens und vermögensabhängig)
    • bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden
    • Das Gericht ordnet in der Regel eine Kostenaufhebung an. Dies bedeutet, dass jeder der Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner die eigenen Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten trägt.
    • Haben die Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner eine andere Vereinbarung über die Kosten getroffen, kann das Gericht dieser ganz oder teilweise zustimmen.
    • Bei der Zurückweisung des Aufhebungsantrags muss die Antragstellerin oder der Antragsteller alle Kosten tragen.
    • Tipp: Konkrete Auskünfte über die im Verfahren entstehenden Kosten erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 22.06.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    getrennt leben, Aufhebung, Fortsetzung Lebensgemeinschaft unzumutbar, Lebenspartnerschaft, unzumutbare Härte, Scheidung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English