Lebenspartnerschaftsurkunde Ausstellung

    Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Lebenspartnerschaftsurkunde? Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus.

    Beschreibung

    Eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, das die Begründung der Lebenspartnerschaft beurkundet hat.
    Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung und zum Zeitpunkt der Ausstellung, den Ort und Tag der Geburt der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen und den Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen.

    Sie können jederzeit beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie die Lebenspartnerschaft begründet haben, eine Lebenspartnerschaftsurkunde anfordern.

    Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

        Lebenspartnerschaftsurkunde
        Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Begründung der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

        neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
        als Kopie oder wortgenaue Abschrift des Lebenspartnerschaftseintrags aus dem Lebenspartnerschaftsregister.

    Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie gegebenenfalls Auflösungsvermerke
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Das Standesamt,

    • vor dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde oder
    • das eine im Ausland begründete Lebenspartnerschaft beurkundet hat.

    Ansprechpartner

    Vellmar, Stadt - Standesamt

    Beschreibung

    Herzlich willkommen im Standesamt Vellmar



    Der Trausaal im Standesamt Vellmar bietet neben dem Brautpaar und 2 Trauzeugen Platz für bis zu 20 Gäste.

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    Onlineangebote des Standesamts Vellmar im Überblick:

    Voranmeldung einer Geburt
    Voranmeldung Ihrer Eheschließung 
    Voranmeldung eines Sterbefalls

    Urkunden online beantragen

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    •  

      Standesamt Trausaal 1

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      Standesamt Trausaal 2

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      Standesamt Trausaal 3

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      Standesamt Trausaal 4

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      Standesamt Trausaal 5

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      Standesamt Trausaal 6


     
    Wenn man die meisten Menschen fragt, was Sie mit dem Standesamt verbinden, erhält man in über 90 % der Fälle nur eine Antwort: „Heiraten!"

    Das ist richtig, aber es ist nur ein kleiner, wenn auch der bekannteste Teil der standesamtlichen Arbeit.
    In den Aufgabenbereich des Standesamts fällt eine Fülle von Aufgaben, und, auch wenn man es nicht merkt - das Standesamt begleitet die Menschen ein Leben lang.

    Es fängt mit der Beurkundung der Geburt an.
    Später, wenn man den Partner oder die Partnerin fürs Leben gefunden hat, kommt man zur Eheschließung ins Standesamt.

    Aber auch der Tod wird beim Standesamt beurkundet.

    Im Laufe der Zeit kommt man immer mal wieder in Kontakt mit dem Standesamt, sei es, ob man eine Urkunde benötigt, die Vaterschaft anerkennen möchte oder eine Namensänderung vornehmen lassen will.

    Auf den kommenden Seiten zeigen und erklären wir Ihnen die Arbeit des Standesamts Vellmar und geben Ihnen nützliche Tipps und Ratschläge.
    Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihren Besuch, Anruf oder Email.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:30 bis 12:30 Uhr 
    und 14:00 bis 15:30 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:30 bis 12:30 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:30 bis 12:30 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:30 bis 12:30 Uhr 
    und 14:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 08:30 bis 12:00 Uhr 

    Samstag:
    geschlossen

    Sonntag:
    geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@vellmar.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen Sie:

        Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
        bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
        für andere Personen einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
     

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein
     

    Voraussetzungen

    Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
    Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Voraussetzungen:
        Sie sind mindestens 16 Jahre alt
        Sie sind einer der Lebenspartner oder eine der Lebenspartnerinnen, auf den oder die sich die Urkunde beziehen soll
        Sie sind die Eltern der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen
        Sie sind ein Kind der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen 
        
    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
    Wurde die Lebenspartnerschaft im Ausland begründet, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Anweisung durch das Personenstandsgericht nach § 49 PStG
     

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:


    Die persönliche Beantragung erfolgt folgendermaßen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin im Standesamt erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.


    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
     
    Beantragung per Post:


    Die schriftliche Beantragung erfolgt wie folgt:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Lebenspartnerschaftsurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift 
      • Ort und Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • den Grund der Beantragung
      • ggf. weitere Nachweise z. B. für das rechtliche Interesse
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Lebenspartnerschaftsurkunde.

     
    Online-Beantragung:
    Sie können die Ausstellung auch online beantragen und bekommen die Lebenspartnerschaftsurkunde dann per Post zugeschickt.
     

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist 

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Ab dem 1. Oktober 2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare die Ehe schließen; die Begründung einer Lebenspartnerschaft ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
    • Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern / Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 23.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausstellung, Lebenspartnerin, Lebenspartnerschaft, Urkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde, Gleichgeschlechtliche Partner, Lebenspartner, Partnerschaftsurkunde, Partnerschaft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de