Geburtenregister Ausdruck

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung

    Sie können einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beim Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

    Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
     Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt des Geburtsortes

    Zuständigkeit

    Standesamt des Geburtsortes

    Ansprechpartner

    Vellmar, Stadt - Standesamt

    Beschreibung

    Herzlich willkommen im Standesamt Vellmar



    Der Trausaal im Standesamt Vellmar bietet neben dem Brautpaar und 2 Trauzeugen Platz für bis zu 20 Gäste.

    ************************************************
    Onlineangebote des Standesamts Vellmar im Überblick:

    Voranmeldung einer Geburt
    Voranmeldung Ihrer Eheschließung 
    Voranmeldung eines Sterbefalls

    Urkunden online beantragen

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    •  

      Standesamt Trausaal 1

    •  

      Standesamt Trausaal 2

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      Standesamt Trausaal 3

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      Standesamt Trausaal 4

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      Standesamt Trausaal 5

    •  

      Standesamt Trausaal 6


     
    Wenn man die meisten Menschen fragt, was Sie mit dem Standesamt verbinden, erhält man in über 90 % der Fälle nur eine Antwort: „Heiraten!"

    Das ist richtig, aber es ist nur ein kleiner, wenn auch der bekannteste Teil der standesamtlichen Arbeit.
    In den Aufgabenbereich des Standesamts fällt eine Fülle von Aufgaben, und, auch wenn man es nicht merkt - das Standesamt begleitet die Menschen ein Leben lang.

    Es fängt mit der Beurkundung der Geburt an.
    Später, wenn man den Partner oder die Partnerin fürs Leben gefunden hat, kommt man zur Eheschließung ins Standesamt.

    Aber auch der Tod wird beim Standesamt beurkundet.

    Im Laufe der Zeit kommt man immer mal wieder in Kontakt mit dem Standesamt, sei es, ob man eine Urkunde benötigt, die Vaterschaft anerkennen möchte oder eine Namensänderung vornehmen lassen will.

    Auf den kommenden Seiten zeigen und erklären wir Ihnen die Arbeit des Standesamts Vellmar und geben Ihnen nützliche Tipps und Ratschläge.
    Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihren Besuch, Anruf oder Email.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 08:30 bis 12:30 Uhr 
    und 14:00 bis 15:30 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:30 bis 12:30 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:30 bis 12:30 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:30 bis 12:30 Uhr 
    und 14:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 08:30 bis 12:00 Uhr 

    Samstag:
    geschlossen

    Sonntag:
    geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@vellmar.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Vellmar

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 08.00-12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 8292-0

    Telefax: 0561 8292-1081

    E-Mail: info@vellmar.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr
    Dienstag: 08.30-12.30 Uhr
    Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr
    Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 08.30-12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 8292-0

    Telefax: 0561 8292-1081

    E-Mail: standesamt@vellmar.de

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    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
    • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Kosten

    beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): Gebühr 12.00 EUR

    bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare,sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat: Gebühr 6.00 EUR

    Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kindesanmeldung, Kind, Nachwuchs, Geburtsbeurkundung, Sohn, Bescheinigung Geburt, Anmeldung, Vater, Standesamtsangelegenheit, Geburtsregister, Frühgeburt, Geburt, Mutter, Geburtstag, Entbindung, Klapperstorch, Tochter, Standesamtsangelegenheiten, Standesamt, Urkunde, Geburtsregisterauszug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de