Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.
Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin / dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
- Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
- Anschrift der Wohnung
- Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
- Datum des Einzugs
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Vellmar, Stadt - Bürger-Service
Beschreibung
Herzlich willkommen im Bürger-Service der Stadt Vellmar!
Für alle Anliegen in unserem Bürger-Service ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig!
Einen Termin können Sie telefonisch vereinbaren oder über die Terminvergabe online selbst buchen - siehe nachfolgenden LInk!
Ab sofort können Sie Ihren Termin im Bürger-Service auch online buchen:
Terminvergabe online
Für Verpflichtungserklärungen (Einladung ausl. Besucher:innen) ist nur eine telefonische Terminvereinbarung möglich.
Folgende Leistungen bieten wir vollständig digital an:
Bürger-Service online
Ausweisbeantragung inkl. biometrischem Passbild am Selbstbedienungs-Terminal im Rathausfoyer
Self-Service-Terminal
Eine alphabetische Übersicht über alle Dienstleistungen der Stadtverwaltung Vellmar:
Ihr Team vom Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 13:00 Uhr
und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vellmar.de
Kontaktperson
Sylvia Seeger
Selina Lehmann
Telefon Festnetz: +49 561 8292-1015
E-Mail: Selina.Lehmann@vellmar.de
Michelle Schulz
E-Mail: Michelle.Schulz@vellmar.de
Internet
Bürger-Service
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Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 8292-0
Telefax: 0561 8292-1081
E-Mail: info@vellmar.de
Kontaktperson
Herr Marco Bley
Telefon Festnetz: 0561 8292-119
E-Mail: marco.bley@vellmar.de
Sylvia Seeger
Selina Lehmann
Telefon Festnetz: +49 561 8292-1013
E-Mail: Selina.Lehmann@vellmar.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter.
Es besteht für Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber auch die Möglichkeit, die Bestätigung elektronisch gegenüber der zuständigen Meldebehörde abzugeben, wenn diese einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. In dem Fall erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, welches ihr/ihm von der Meldebehörde mitgeteilt wird.
Wenn Sie sich dann bei dieser Meldebehörde anmelden, legen Sie entweder die Wohnungsgeberbestätigung vor oder geben das Zuordnungsmerkmal an.
Fristen
Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung spätestens zwei Wochen nach dem Einzug auszustellen.
Weigert sich die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen sie dies der zuständigen Meldebehörde unverzüglich mitteilen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 16.11.2018