Liegenschaftskarte - Auszug
Beschreibung
In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude mit ihren Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte auch zusätzliche Angaben, zu denen z. B. die Flurstücksnummer oder auch Straßenbezeichnungen und Hausnummern gehören.
Wenn Sie z. B. für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie einen entsprechenden Auszug aus der Liegenschaftskarte erhalten.
Online-Dienst
Geodaten online
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
zuständige Stelle
Geodaten online ist ein Angebot der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) und ermöglicht den Bezug von Produkten des Liegenschaftskatasters, der Landesvermessung und der Immobilienwertermittlung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG).
Ansprechpartner
Stadt Trendelburg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05675 7499-0
Telefax: 05675 7499-30
E-Mail: stadt@trendelburg.de
Internet
Stadt Trendelburg - FB III - Planung, Bau, Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08.00-12.00 Uhr Donnerstag 14.00-18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 5675 749916
Telefon: +49 5675 749920
Telefax: +49 5675 749931
Kontaktperson
Herr Patrick Pfeiffer (Fachbereichsleitung)
Frau Marita Kayser
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5675 749951
Fax: +49 5675 749931
E-Mail: Marita.Kayser@trendelburg.de
Frau Susanne Leisen
Hausanschrift
Fax: +49 5675 749931
Telefon Festnetz: +49 5675 749920
E-Mail: Susanne.Leisen@trendelburg.de
Voraussetzungen
Jede Person oder Stelle kann die Liegenschaftskarte als allgemein zugängliche Quelle einsehen sowie Auszüge daraus erhalten.
Rechtsgrundlage(n)
- § 16 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
Die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte sind kostenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Flurstücksgrenze, Geodaten, Liegenschaften, Geobasisdaten, Flurkarte, Liegenschaftskarte, Liegenschaftskataster, Katasterkarte, Grundbuch, Grundstücksgrenze, Geoinformationen, Grundbuchordnung, ALKIS, Flurstücke