Bebauungsplan
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
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Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
Ansprechpartner
Stadt Trendelburg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05675 7499-0
Telefax: 05675 7499-30
E-Mail: stadt@trendelburg.de
Internet
Stadt Trendelburg - FB III - Planung, Bau, Umwelt
Adresse
Hausanschrift
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Parkplatz: Marktplatz
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08.00-12.00 Uhr Donnerstag 14.00-18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 5675 749916
Telefon: +49 5675 749920
Telefax: +49 5675 749931
Kontaktperson
Herr Patrick Pfeiffer (Fachbereichsleitung)
Frau Marita Kayser
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5675 749951
Fax: +49 5675 749931
E-Mail: Marita.Kayser@trendelburg.de
Frau Susanne Leisen
Hausanschrift
Fax: +49 5675 749931
Telefon Festnetz: +49 5675 749920
E-Mail: Susanne.Leisen@trendelburg.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauwesen, Bebauung, Bauen, Bauamt, Erschließungsplan, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Baugebiet