Bauvoranfrage stellen
Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage bei der Bauverwaltung eine verbindliche Entscheidung zu Einzelfragen beantragen, die im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind und ob das beabsichtigte Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften übereinstimmt.
Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und bindet die Bauverwaltung für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Hinweise für Kassel: Bauvoranfrage
- BauvoranfrageKeine weiteren Hinweise vorhanden
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises / Kreisfreien Stadt / Sonderstatusstadt.
Ansprechpartner
Stadt Trendelburg
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05675 7499-0
Telefax: 05675 7499-30
E-Mail: stadt@trendelburg.de
Internet
Stadt Trendelburg - FB III - Planung, Bau, Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08.00-12.00 Uhr Donnerstag 14.00-18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 5675 749916
Telefon: +49 5675 749920
Telefax: +49 5675 749931
Kontaktperson
Herr Patrick Pfeiffer (Fachbereichsleitung)
Frau Marita Kayser
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 5675 749951
Fax: +49 5675 749931
E-Mail: Marita.Kayser@trendelburg.de
Frau Susanne Leisen
Hausanschrift
Fax: +49 5675 749931
Telefon Festnetz: +49 5675 749920
E-Mail: Susanne.Leisen@trendelburg.de
erforderliche Unterlagen
Einer Bauvoranfrage sind die Bauvorlagen digital im Bauportal oder analog beizufügen, die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind. Die Einzelheiten der vorgelegten Bauvorlagen regelt der Bauvorlagenerlass.
Sowohl der Vordruck als auch der Bauvorlagenerlass sind auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eingestellt.
In der Regel sollten ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte sowie die Beschreibung des Vorhabens beigefügt sein.
Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage.
- Bauvorschriften - Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und VordruckeKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Hessische Bauordnung (HBO): BegriffeKeine weiteren Hinweise vorhanden
- § 76 Hessische Bauordnung (HBO): Bauvoranfrage, BauvorbescheidKeine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Kassel: Bauvoranfrage
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Hess. Bauordnung (HBO)
- und hierzu ergangene Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Bestimmungen sowie Ortssatzungen
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid der Behörde kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Sie füllen den Antrag digital im Bauportal oder analog aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Baubehörde ein.
Die Baubehörde prüft Ihren Antrag und die Unterlagen.
Wenn alle Unterlagen vorliegen und keine Rechtshindernisse vorliegen, erteilt Ihnen die Baubehörde einen Bauvorbescheid.
Bearbeitungsdauer
Sofern das Bauvorhaben § 65 HBO unterfällt gelten auch die Fristen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens für den Bauvorbescheid:
3 Monate mit der Option der Verlängerung um bis zu 2 Monate
Der Bauvorbescheid gilt als erteilt, wenn innerhalb dieser Frist nicht entschieden wurde.
Kosten
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Umfang der Bauvoranfrage und kann bis zu 40 Prozent der Bauaufsichtsgebühr mindestens 100 € betragen. Die Gebühr ist nach dem Umfang zu bemessen, in welchem durch den Vorbescheid die Baugenehmigung vorweggenommen wird. Die Gebühr wird zur Hälfte auf die endgültige Bauaufsichtsgebühr angerechnet, wenn und soweit dem Bauvorbescheid im Baugenehmigungsverfahren Bindungswirkung zukommt.
Weitere Informationen
- Baugenehmigung (Bauantrag)(Verwaltungsportal Hessen)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht am 12.09.2023
Stichwörter
Bauverwaltung, Hausbau, Baurecht, Baugenehmigungsverfahren, Bauen, Bauvoranfrage, Bauantrag, Gebäude, Baugenehmigung, Hessische Bauordnung, Errichtung, Wohnungsbau, Baubeginn