öffentlicher Personennahverkehr Förderung

    ÖPNV

    Beschreibung

    Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) spielt in Hessen eine große Rolle. Das gesamte Bundesland ist durch die Verkehrsverbünde mit Straßenbahn, S - Bahn und Bus vernetzt.

    Informationen zu den 3 Verkehrsverbünden erhalten Sie unter:

    Hinweise für Kassel: ÖPNV

    Als Aufgabenträger im Sinne des Hessischen ÖPNV-Gesetzes obliegt dem Landkreis Kassel insbesondere die Aufstellung eines lokalen Nahverkehrsplanes (NPV) sowie die Bestellung und Finanzierung der lokalen Nahverkehrsleistungen.

    Ansprechpartner

    Stadt Trendelburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34388 Trendelburg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Marktplatz
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr

    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05675 7499-0

    Telefax: 05675 7499-30

    E-Mail: stadt@trendelburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: ÖPNV

    • Hessisches ÖPNV-Gesetz in der Fassung vom 14.12.2009

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bahn, Öffentlicher Personennahverkehr, Bus, ÖPNV, Personenverkehr, Schienenverkehr, Öffentliche Verkehrsmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English