Ausweispflicht Befreiung für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können

    Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann

    Wenn Sie sich wegen einer Behinderung nicht alleine in der Öffentlichkeit bewegen können, dann können Sie von der Pflicht befreit werden, einen Personalausweis zu haben.

    Beschreibung

    Sollte ein/e Betreuer/in bestellt worden sein, kann auch diese/r einen schriftlichen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht für den Betreuten stellen.

    Dies gilt insbesondere für dauerhaft behinderte Personen, die sich nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    zuständige Stelle

    Pass- und Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in und Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Söhrewald - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 8

    34320 Söhrewald

    Kontakt

    Telefon: +49 5608 4980

    Telefax: +49 5608 49888

    E-Mail: info@soehrewald.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    handlungsunfähig, einwilligungsunfähig, Dauerhafte Behinderung, Ausweis, Personalausweis, Ausweispflicht, Befreiung, Pflegeheim, nPA, Einwilligungsunfähigkeit, Personaldokument, ePA, Handlungsunfähigkeit, elektronischer Personalausweis, Krankenhaus, PA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English