Entgelt für Wasserentnahme VerrechnungOnline erledigen

    Entgelt für Wasserentnahme Verrechnung

    Für Wasserentnahmen , die Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung müssen Sie je nach  Bundesland ein Entgelt entrichten. Dieses kann mit den Kosten für die Maßnahmen zum Gewässerschutz verrechnet werden, wenn alle Randbedingungen gegeben sind.

    Beschreibung

    Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder. Ebenso, ob und in welchem Umfang die Möglichkeit zur Verrechnung von Maßnahmen zum Gewässerschutz besteht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    PB 21 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Korbacher Straße 300

    34270 Schauenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Klapperbach
      Linien:
      • Bus: Linie 52

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05601 9325-210(Kämmerei)

    Telefon: 05601 9325-240(Veranlagung)

    Telefax: 05601 9325-400

    E-Mail: kaemmerei@gemeinde-schauenburg.de

    E-Mail: veranlagung@gemeinde-schauenburg.de

    Kontaktperson

    • Frau Alexandra Bernhold

      Telefon Festnetz: 224

      Telefon Festnetz: 05601 9325-224

    • Frau Tanja Döhne

      Telefon Festnetz: 05601 9325-223

      Telefon Festnetz: 223

    • Frau Rebekka Erdmann

      Telefon Festnetz: 221

      Telefon Festnetz: 05601 9325-221

    • Frau Monika Joost (Fachbereichsleiterin)

      Telefon Festnetz: 222

      Telefon Festnetz: 05601 9325-222

    • Frau Laura Kattner

      Telefon Festnetz: 05601 9325-211

      Telefon Festnetz: 211

    • Frau Sabine Schweinebraten

      Telefon Festnetz: 05601 9325-213

      Telefon Festnetz: 213

    • Herr Matthias Wache (Produktverantwortlicher)

      Telefon Festnetz: 05601 9325-233

      Telefon Festnetz: 233

    • Herr Niklas Themel

      Telefon Festnetz: 212

      Telefon Festnetz: 05601 9325-212

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

    Formulare

    • Formularbezeichnung: Bundesland spezifische Bezeichnung
    • Ggf. Verlinkung zum vorgenannten Formular: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifische
    • Schriftform erforderlich: Bundesland spezifisch
    • Persönliches Erscheinen nötig: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Es muss eine Zahlungsverpflichtung für das Wasserentnahmeentgelt vorliegen und es muss eine Maßnahme/n zum Gewässerschutz durchgeführt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Wasserentnahmeentgeltgesetze der Länder

    Verfahrensablauf

    Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.

    Kosten

    Die Höhe des Entgelts richtet sich grundsätzlich nach dem Medium, aus dem das Wasser entnommen wurde (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer), der Höhe der Wassermenge sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    hocheffiziente KWK-Anlagen, Entgeltpflicht, Kreislaufkühlung, Entgeltsatz, Wasserversorger, Grundwasser, Kosten, Messeinrichtung, Geothermie, Durchlaufkühlung, Wasserpfennig, oberirdisches Gewässer, Wasserentnahmeentgelt, Brunnen, Grundwasserentnahme, Verrechnung, Wassercent, Oberflächenwasser, Wasserentnahme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de