Abwasserabgabe Festsetzung

    Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

    Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Beschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

    zuständige Stelle

    Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

    Ansprechpartner

    PB 21 - Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Korbacher Straße 300

    34270 Schauenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Klapperbach
      Linien:
      • Bus: Linie 52

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05601 9325-210(Kämmerei)

    Telefon: 05601 9325-240(Veranlagung)

    Telefax: 05601 9325-400

    E-Mail: kaemmerei@gemeinde-schauenburg.de

    E-Mail: veranlagung@gemeinde-schauenburg.de

    Kontaktperson

    • Frau Alexandra Bernhold

      Telefon Festnetz: 224

      Telefon Festnetz: 05601 9325-224

    • Frau Tanja Döhne

      Telefon Festnetz: 05601 9325-223

      Telefon Festnetz: 223

    • Frau Rebekka Erdmann

      Telefon Festnetz: 221

      Telefon Festnetz: 05601 9325-221

    • Frau Monika Joost (Fachbereichsleiterin)

      Telefon Festnetz: 222

      Telefon Festnetz: 05601 9325-222

    • Frau Laura Kattner

      Telefon Festnetz: 05601 9325-211

      Telefon Festnetz: 211

    • Frau Sabine Schweinebraten

      Telefon Festnetz: 05601 9325-213

      Telefon Festnetz: 213

    • Herr Matthias Wache (Produktverantwortlicher)

      Telefon Festnetz: 05601 9325-233

      Telefon Festnetz: 233

    • Herr Niklas Themel

      Telefon Festnetz: 212

      Telefon Festnetz: 05601 9325-212

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte  (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Abgabepflichtige für Niederschlagswasser und/oder Kleineinleitungen sollen jährlich eine Abgabeerklärung bei der zuständigen Stelle  einreichen.

    • Erklärungen der Überwachungswerte sind spätestens 1 Monat vor Beginn des Veranlagungszeitraums (Kalenderjahr) vorzulegen
    • Erklärungen geringerer Werte nach sind 2 Wochen vor dem beantragten Zeitraum vorzulegen

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

    Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen sind eingestellt im Internetauftritt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz am 05.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    SRK, Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Niederschlagswasserabgabe, Kleinkläranlage, Kläranlage, Trennsysteme, Geschlossene Grube, Wasserabgabe, Mischwasserkanalisation, Einleitung, Schmutzwassereinleitung, Abwasser, Kleineinleiter, Regenwasser, Brauchwasser, Niederschlagswasserversickerung, Abwasseranschluss, Kleineinleiterabgabe, Niederschlagswassereinleitung, Gebühren, RÜB, Gemeingebrauch, KSR, Kanalgebühr, Schmutzwasserabgabe, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, RÜ, Abwasserabgabe, Kanalgebühren, Abwasserkosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de