Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    PB 34 - Baubetriebshof

    Adresse

    Hausanschrift

    Korbacher Straße 300

    34270 Schauenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Klapperbach
      Linien:
      • Bus: Linie 52

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05601 9325-0

    Telefax: 05601 9325-400

    E-Mail: baubetriebshof@gemeinde-schauenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Glatteis, Gehwegreinigung, Winterdienst, Schnee räumen, Schmutz, Stadtreinigung, Schneeräumung, Straße kehren, Reinigung, Straßenreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de