Zuwendungen der Kommune im kulturellen Bereich Bewilligung

    Kommunale Kulturförderung beantragen

    Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:

    • Bibliotheken
    • Bildende Kunst, Darstellende Kunst
    • Film und Medien
    • Gedenkstätten
    • Heimatpflege
    • Sprach und Kulturarbeit
    • Internationale Kulturarbeit
    • Literatur
    • Museen und Ausstellungen
    • Musik sowie Soziokultur
    • etc.

    Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    SB 01 - Büroleitung

    Adresse

    Hausanschrift

    Korbacher Straße 300

    34270 Schauenburg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Klapperbach
      Linien:
      • Bus: Linie 52

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05601 9325-0

    Telefax: 05601 9325-400

    E-Mail: bueroleitung@gemeinde-schauenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.

    Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:

    • Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit

    Voraussetzungen

    In der Regel müssen Sie:

    • die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
    • das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
    • Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben

    Verfahrensablauf

    1. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
    2. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Zuwendungen, Gemeinde, Kultur, Verein, Förderung, Gemeinschaft, Auszahlung, Unterstützung, Beihilfe, Kommune

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English