Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner

    Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern

    Wenn zwei Personen, von denen eine oder beide geschieden oder verwitwet sind, die Ehe miteinander eingehen wollen, können diese durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten miteinander verheiratet werden.

    Beschreibung

    Für die Eingehung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

    Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländer, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Gemeinde Reinhardshagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 10

    34359 Reinhardshagen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.     08:00 - 13:00 Uhr

    Di.       08:00 - 13:00 Uhr

    Mi.      08:00 - 13:00 Uhr

    Do.      08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr.       08:00 - 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 05544 9507-0

    Telefax: 05544 9507-33

    E-Mail: gemeinde@reinhardshagen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 10

    34359 Reinhardshagen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.     08:00 - 13:00 Uhr

    Di.       08:00 - 13:00 Uhr

    Mi.      08:00 - 13:00 Uhr

    Do.      08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr.       08:00 - 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 05544 9507-22

    Telefax: 05544 9507-33

    E-Mail: standesamt@reinhardshagen.de

    Kontaktperson

    • Frau Melanie Hudzik (Standesbeamtin)

    Internet

    Weitere Informationen

    Trauungen finden nach Vereinbarung wahlweise im Trauzimmer der Gemeinde Reinhardshagen OT Veckerhagen oder in der Kulturscheune im OT Vaake statt. Barrierefreier Eingang in der Kulturscheune ist vorhanden. In der Kulturscheune besteht die Möglichkeit die Dekoration selbst zu gestalten. Die Kulturscheune kann bis zu drei Stunden angemietet werden.

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschriebenen) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese wird durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamtengeprüft. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den eventuellen Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume 47 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 18.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Trauung, Eheschließung, Die Ehe schließen, Hochzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English