Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme von Personen bzw. beauftragte Bestattungsunternehmen

    Sterbefall anzeigen

    Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

    Anzeigepflichtige
    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

    1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    3.  jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Reinhardshagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 10

    34359 Reinhardshagen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.     08:00 - 13:00 Uhr

    Di.       08:00 - 13:00 Uhr

    Mi.      08:00 - 13:00 Uhr

    Do.      08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr.       08:00 - 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 05544 9507-0

    Telefax: 05544 9507-33

    E-Mail: gemeinde@reinhardshagen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 10

    34359 Reinhardshagen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.     08:00 - 13:00 Uhr

    Di.       08:00 - 13:00 Uhr

    Mi.      08:00 - 13:00 Uhr

    Do.      08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr.       08:00 - 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 05544 9507-22

    Telefax: 05544 9507-33

    E-Mail: standesamt@reinhardshagen.de

    Kontaktperson

    • Frau Melanie Hudzik (Standesbeamtin)

    Internet

    Weitere Informationen

    Trauungen finden nach Vereinbarung wahlweise im Trauzimmer der Gemeinde Reinhardshagen OT Veckerhagen oder in der Kulturscheune im OT Vaake statt. Barrierefreier Eingang in der Kulturscheune ist vorhanden. In der Kulturscheune besteht die Möglichkeit die Dekoration selbst zu gestalten. Die Kulturscheune kann bis zu drei Stunden angemietet werden.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Trauerfall, Sterbefall, Sterbefall-anzeige, Todesfall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de