öffentlicher Personennahverkehr Förderung

    ÖPNV

    Beschreibung

    Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) spielt in Hessen eine große Rolle. Das gesamte Bundesland ist durch die Verkehrsverbünde mit Straßenbahn, S - Bahn und Bus vernetzt.

    Informationen zu den 3 Verkehrsverbünden erhalten Sie unter:

    Hinweise für Kassel: ÖPNV

    Als Aufgabenträger im Sinne des Hessischen ÖPNV-Gesetzes obliegt dem Landkreis Kassel insbesondere die Aufstellung eines lokalen Nahverkehrsplanes (NPV) sowie die Bestellung und Finanzierung der lokalen Nahverkehrsleistungen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Reinhardshagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsstraße 10

    34359 Reinhardshagen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.     08:00 - 13:00 Uhr

    Di.       08:00 - 13:00 Uhr

    Mi.      08:00 - 13:00 Uhr

    Do.      08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr.       08:00 - 13:00 Uhr (und nach Vereinbarung)

    Kontakt

    Telefon: 05544 9507-0

    Telefax: 05544 9507-33

    E-Mail: gemeinde@reinhardshagen.de

    Internet

    Weitere Informationen

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    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: ÖPNV

    • Hessisches ÖPNV-Gesetz in der Fassung vom 14.12.2009

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Öffentlicher Personennahverkehr, Bus, Schienenverkehr, Personenverkehr, Öffentliche Verkehrsmittel, ÖPNV, Bahn

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de