Wahlrechtsbescheinigung (Unterstützung eines Wahlvorschlags)
Beschreibung
Um an einer Wahl teilzunehmen, bedarf es eines gewissen Rückhalts in der Bevölkerung. Daher sehen alle Wahlgesetze vor, dass für Wahlvorschläge von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern, die nicht mit einer Mindestzahl von Abgeordneten im Parlament oder der zu wählenden Körperschaft vertreten sind, eine bestimmte Anzahl von Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürgern vorgelegt werden müssen, um für die Wahl zugelassen werden zu können
Benötigt werden für
- Europawahlen
2.000 für eine Landesliste und 4.000 für eine Bundesliste - Bundestagswahlen
200 für einen Kreiswahlvorschlag und 2.000 für eine Landesliste - Landtagswahlen
50 für einen Kreiswahlvorschlag und 1.000 für eine Landesliste - Direktwahlen
zweimal so viele Unterschriften wie Sitze in der Gemeindevertretung bzw. im Kreistag vorhanden sind
Die Unterstützungsunterschriften sind persönlich und handschriftlich auf amtlichen Formblättern zu leisten, die von den zuständigen Wahlleitungen auf Anforderung an die Wahlvorschlagsträger ausgegeben werden. Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen.
Für jeden Unterstützer muss sein Wahlrecht von der für seine Hauptwohnung zuständigen Gemeinde bestätigt werden. Die Wahlrechtsbescheinigung erfolgt in der Regel auf demselben Formular, auf dem auch die Unterstützungsunterschrift geleistet worden ist; sie ist kostenfrei.
Zuständigkeit
Abhängig von der anstehenden Wahl an den Gemeinde-, Kreis-, Landes- oder Bundeswahlleiter, achten Sie auf die entsprechenden amtlichen Bekanntmachungen, in denen zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert wird.
Ansprechpartner
Großgemeinde Niestetal - Ordnung und Soziales
Adresse
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Öffnungszeiten
Termine nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich:
Montag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontaktperson
Herr Olaf Dieck
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Telefon Festnetz: 0561 5202-114
Fax: 0561 5202-154
E-Mail: olaf.dieck@niestetal.de
Frau Kerstin Funk
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Telefon Festnetz: 0561 5202-113
Fax: 0561 5202-152
E-Mail: kerstin.funk@niestetal.de
Frau Nina Lipp
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Fax: 0561 5202-361
Telefon Festnetz: 0561 5202-118
E-Mail: nina.lipp@niestetal.de
Frau Sheila Seyed-Moemeni
Postanschrift
Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1
34266 Niestetal
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0561 5202119
Fax: 0561 520260
E-Mail: sheila.seyedmoemeni@niestetal.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlvorschlag, Wahl, Wahlschein, Wahlgesetz, Landtagswahl, Wahlrechtsbescheinigung, Wahlleitung, Wahlberechtigt