Kirchenaustritt Bescheinigung

    Kircheneintritt/Kirchenaustritt

    Beschreibung

    Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

    Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Heitmann-Platz 3

    34329 Nieste

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Öffentliche Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nieste - Kirche
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 33 und 34

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00-16:00 Uhr

    Dienstag 08:30-12:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:30-12:00 Uhr ,14:00-18:00 Uhr

    Freitag 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05605 9441-20

    Telefax: 05605 9441-29

    E-Mail: gemeinde@nieste.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Zur Erklärung des Kirchenaustritts bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als 6 Monate ist, mit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.

    Kosten

    Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Beurkundung des Kirchenaustritts können Sie die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung vornehmen lassen.

    Damit ein Kirchenaustritt im Lohnsteuerabzugsverfahren des Jahres 2012 berücksichtigt werden kann, ist dieser Ihrem Wohnsitzfinanzamt mitzuteilen. Zu diesem Zweck ist die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011/2012 sowie der Austrittsurkunde erforderlich.

    Ab dem Jahr 2013 werden die für die Berechnung der Steuerabzugsbeträge erforderlichen Merkmale ausschließlich elektronisch übermittelt. Von Ihrem Kirchenaustritt erfährt Ihr Arbeitgeber durch Abruf der von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung übermittelten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuer (BZSt) gespeichert sind. Der Gang zum Finanzamt ist insoweit entbehrlich.
     

    Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Kirchenaustritt-Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 28.05.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Konfession, Religionsgemeinschaft, Evangelisch, Katholisch, Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Kirche, Kircheneintritt, Religion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English