Reisepass Ausstellung vorläufig

    Reisepass, vorläufiger

    Beschreibung

    Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

    Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Nieste

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Heitmann-Platz 3

    34329 Nieste

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Öffentliche Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nieste - Kirche
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 33 und 34

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00-16:00 Uhr

    Dienstag 08:30-12:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:30-12:00 Uhr ,14:00-18:00 Uhr

    Freitag 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05605 9441-20

    Telefax: 05605 9441-29

    E-Mail: gemeinde@nieste.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Bürgerservicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Heitmann-Platz 3

    34329 Nieste

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Öffentliche Parkplätze
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Nieste - Kirche
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 33 und 34

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 13:00-16:00 Uhr

    Dienstag 08:30-12:00 Uhr

    Mittwoch geschlossen

    Donnerstag 08:30-12:00 Uhr ,14:00-18:00 Uhr

    Freitag 08:30-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05605 9441-20

    Telefax: 05605 9441-29

    E-Mail: gemeinde@nieste.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
      und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
      zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
       
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    26,00€

    Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Pass, Reisepass, Reiseausweis, Vorläufiger Reisepass, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de