Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Landpachtverträge Abschluss

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

    Beschreibung

    Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

    Hinweise für Kassel: Landpachtverträge

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.

    Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:

    Zuständigkeit

    Hinweise für Kassel: Landpachtverträge

    Fachbereich Landwirtschaft
    Fachdienst Agrarförderung

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Lohfelden - Pachten und Grundstücke (2.2.1)

    Adresse

    Postanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

    34253 Lohfelden

    Kontakt

    Telefon: +49 561 51102-0

    Telefax: +49 561 51102-31

    E-Mail: gemeinde@lohfelden.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Kassel - Agrarförderung

    Aktuelles

    Beschreibung

    Der Fachdienst ist zuständig für die allgemeinen landwirtschaftlichen Hoheitsaufgaben und die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen im Bereich Landwirtschaft. Hierzu gehören u.a. die Aufgaben als „untere Siedlungsbehörde“, Aufgaben nach der Klärschlammverordnung, der Düngeverordnung, dem Pflanzenschutzgesetz, dem Grundstücksverkehrsgesetz und dem Landpachtverkehrsgesetz. Darüber hinaus wickelt der Fachdienst alle landwirtschaftlichen Förderprogramme ab. Ferner ist der Fachdienst zuständig für die Abgabe von fachlichen Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange (TÖB) für den Belang Landwirtschaft und begleitet regionale Direktvermarktungsprojekte.

    Adresse

    Hausanschrift

    Manteuffel-Anlage 5

    34369 Hofgeismar

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-2441

    Telefax: 0561 1003-2401

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders 

    Hinweise für Kassel: Landpachtverträge

    Pachtverträge in dreifacher Ausfertigung

    Formulare

    Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
    Persönliches Erscheinen: nein

    Hinweise für Kassel: Landpachtverträge

    Entsprechende Formulare sind erhältlich beim Kreisbauernverband und Kreisausschuss des Landkreises Kassel

    Voraussetzungen

    Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
    Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

    Hinweise für Kassel: Landpachtverträge

    Landpachtverträge zur Registrierung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: Landpachtverträge

    Hess. Ausführungsverordnung zum Landpachtverkehrsgesetz

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

    Fristen

    Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb der 1-Monatsfrist

    Kosten

    Es fallen derzeit keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Landpachtvertrag, landwirtschaftliche Flächen, Verpachtung, Pachtflächen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de