Streitschlichtung Durchführung

    Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Beschreibung

    Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.

    Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.

    Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.

    Zuständigkeit

    Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.

    Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.

    Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.

    Ansprechpartner

    Gemeindeverwaltung Lohfelden - Zentrale Dienste (1.1.1)

    Adresse

    Postanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

    34253 Lohfelden

    Kontakt

    Telefon: +49 561 51102-0

    Telefax: +49 561 51102-31

    E-Mail: gemeinde@lohfelden.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Sachgebiet "Zentrale Dienste" ist ein Querschnittsamt der inneren Verwaltung.

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Lohfelden - Schiedsamt

    Beschreibung

    „Schlichten statt Richten“

    Zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten richtet jede Gemeinde ein Schiedsamt oder mehrere Schiedsämter ein. Die Gemeinde Lohfelden hat für ihr Gemeindegebiet einen Schiedsamtsbezirk eingerichtet.

    Das Schiedsamt ist zuständig

    • für die Verfahren, in denen nach § 1 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung ein Einigungsversuch durchzuführen ist,
    • für sonstige Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, sofern sie nicht zur Zuständigkeit der Arbeitsgerichte gehören oder an ihnen Behörden oder Organe des Bundes, der Länder oder der Gemeinden oder von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind.

    Die Schiedsämter nur für die Schlichtung zuständig nicht für die Streitentscheidung.

    Die Aufgaben des Schiedsamts werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedspersonen) wahrgenommen. Diese sind ehrenamtlich tätig.

    Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung für 5 Jahre gewählt und durch das zuständige Amtsgericht bestätigt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

    34253 Lohfelden

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: +49 561 51102-0

    Telefon: +49 561 514744

    Telefax: +49 561 51102-31

    E-Mail: gemeinde@lohfelden.de

    E-Mail: schiedsmann-lohfelden@gmx.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Siehe dazu auch
     

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Nachbarschutz, Schlichter, Schiedsamt, Streitschlichtung, Schiedsfrau, Nachbarrecht, Ombudsmann, Schiedsmann, Nachbarstreit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de