Vorgesehen zum Löschen - Erdaufschluss Erlaubnis für Brunnen

    Brunnen bohren / Wasserentnahme

    Beschreibung

    Grundwasser darf für den Haushalt, einschließlich der Gartenbewässerung, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck grundsätzlich erlaubnisfrei entnommen, zutage gefördert, zutage geleitet oder abgeleitet werden. Eine Erlaubnis ist auch dann grundsätzlich nicht erforderlich, soweit eine Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung oder Ableitung von Grundwasser für gewerbliche Betriebe, für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau jeweils in einer Menge von bis zu 3.600 m³ pro Jahr erfolgt.

    Eine erlaubnisfreie Benutzung ist der unteren Wasserbehörde unter Angabe des genauen Grundstücks innerhalb eines Monats vor Beginn anzuzeigen.

    Für andere Zwecke oder für größere Entnahmemengen ist eine Erlaubnis bzw. Bewilligung erforderlich.

    Grundwasserhaltungen, d.h. das Abpumpen von Grundwasser, um Baugruben für die Zeit einer Baumaßnahme trocken zu halten, können erlaubnispflichtig sein, sind aber auf jeden Fall anzeigepflichtig.

    Brunnenbohrungen sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Soweit dabei Stoffe in das Grundwasser eingebracht werden, kann eine Erlaubnispflicht entstehen.

    Es können auch naturschutzrechtliche und forstrechtliche Genehmigungen notwendig sein. Alle mit mechanischer Kraft angetriebenen Bohrungen müssen nach dem Lagerstättengesetz 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden. Bohrungen, die mehr als 100 m in den Boden eindringen sollen, sind nach Bundesberggesetz 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
     

    Hinweise für Kassel: Brunnen bohren / Wasserentnahme

    Die Untere Wasserbehörde prüft anhand der Anzeige, ob die Voraussetzung der Erlaubnisfreiheit vorliegt und ob die Maßnahme mit den wasserwirtschaftlichen Belangen vereinbar ist. Sie kann Bedingungen und Auflagen festsetzen oder Maßnahmen untersagen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständige Wasserbehörde ist in die untere Wasserbehörde, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sie ist in den Landkreisen beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt.
    In den in der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und über die Zuständigkeit der  Wasserbehörden (Zuständigkeitsverordnung Wasserbehörden - WasserZustVO) aufgeführten Fällen ist die obere Wasserbehörde zuständig, die beim Regierungspräsidium angesiedelt ist.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei der unteren Wasserbehörde.

    Zuständige Bergbehörde ist das Regierungspräsidium.

    Die Anzeige einer Bohrung nach dem Lagerstättengesetz erfolgt beim Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: dezernat31-1@rpks.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Lohfelden - Eigenbetrieb Gemeindewerke (G)

    Beschreibung

    Die Gemeindewerke Lohfelden sind ein modernes, zuverlässiges lokales Trinkwasserversorgungsunternehmen mit einer hohen Serviceleistung für private Haushalte und Geschäftskunden.

    Neben der Gewinnung, Verteilung und dem Handel mit Trinkwasser gehört die Wartung und Instandhaltung des Wasserversorgungsnetzes sowie die Abrechnung der Wasser-, Wasseranschluss- und der Abwassergebühren zu den Aufgaben der Gemeindewerke. Weiterhin sind die Gemeindewerke auch für das Industriestammgleis und die Energiewirtschaft zuständig.

    Adresse

    Postanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

    34253 Lohfelden

    Öffnungszeiten

    Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten: 0172/5 66 24 98

    Kontakt

    Telefon: +49 561 51102-0

    Telefax: +49 561 51102-31

    Sonstiges (MOBILE): +49 172 5662498

    E-Mail: gemeinde@lohfelden.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Dem Eigenbetrieb "Gemeindewerke" sind 3 Sachbereiche

    - Kaufmännischer Bereich "Wasser und Energie"
    - Technischer Bereich "Wasser"
    - Technischer Bereich "Energie"

    zugeordnet.

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Landkreis Kassel - Wasser- und Bodenschutz

    Aktuelles

    Beschreibung

    Der Fachdienst Wasser- und Bodenschutz nimmt die der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Bodenschutzbehörde übertragenen Aufgaben nach den wasser- und bodenschutzrechtlichen Bestimmungen (Wasserhaushaltsgesetz, Hess. Wassergesetz, Bundes-Bodenschutzgesetz, Hess. Altlasten- und Bodenschutzgesetz) wahr. 

    Hierzu gehört der Schutz der oberirdischen Gewässer mit ihren Ufern und des Grundwassers als Bestandteile des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut. Schädliche Bodenveränderungen sind abzuwehren, Sanierungen zu überwachen und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Kohlenstraße 132

    34121 Kassel

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-1724

    Telefax: 0561 1003-491732

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Kassel

    Aktuelles

    Aufbau und Struktur - 

    Beschreibung

    Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.

    An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.

    Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
    Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.

    Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.

    Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)

    Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung

    In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.

    Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.

    Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Alten Stadtschloss 1

    34117 Kassel

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
      Linien:
      • Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
      • Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
      • Regionalbahn: Linie RT1, RT4

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr

    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 106-0

    E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Zugang: über Rampe

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

    Adresse

    Hausanschrift

    Rheingaustraße 186

    65203 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 6939-0

    Telefax: +49 611 6939-555

    E-Mail: poststelle@hlnug.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HLNUG

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kassel: Brunnen bohren / Wasserentnahme

    • Ausgefüllter Anzeigevordruck
    • markierter Übersichtsplan
    • katasteramtlicher Lageplan (M: 1:500 oder 1:1.000) mit eingezeichnetem Brunnenstandort und Eigentümernachweis
    • (Muster-) Ausbauplan Brunnen und Darstellung Brunnenabschlussbauwerk
    • ggf. Leitungsplan und Ermittlung Viehtränkewasserbedarf

    Formulare

    Hinweise für Kassel: Brunnen bohren / Wasserentnahme

    Ein Anzeigevordruck kann bei der Unteren Wasserbehörde/Fachdienst Wasser- und Bodenschutz angefordert werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kassel: Brunnen bohren / Wasserentnahme

    • Erlaubnisfreiheit nach Wasserhaushaltsgesetz und Hessischem Wassergesetz
    • wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit
    • vollständige Anzeige/Anzeigebestätigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Kassel: Brunnen bohren / Wasserentnahme

    Die vollständige Anzeige muss der Unteren Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Maßnahme schriftlich vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kassel: Brunnen bohren / Wasserentnahme

    • in der Regel 1 Monat

    Kosten

    Hinweise für Kassel: Brunnen bohren / Wasserentnahme

    • nach Verwaltungsaufwand

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    HMUKLV, Wasserrecht, Brunnenbohren, Brunnen, Wasserentnahme, Grundwasser, Brunnenbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English