Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei BaumaßnahmenOnline erledigen

    Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Beschreibung

    Die Einrichtung einer Arbeits-/Baustelle auf öffentlicher Verkehrsfläche stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar. Hierfür wird eine verkehrsrechtliche Anordnung und/oder Ausnahmegenehmigung und eine Straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis benötigt
    Genehmigungspflichtig sind z. B.

    • Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hoch- und Tiefbauarbeiten, Leitungsarbeiten)
    • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden
    • Bauzaun
    • Materiallager
    • Gerüste
    • Mulden und Container
    • Hebebühnen
    • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger
    • Umzüge

    Hinweis zur Kranaufstellung:

    Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungsunternehmen von Ihnen anzuhören.

    Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.
     

    Hinweise für Lohfelden: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Falls Sie Informationen zu den Versorgungsunternehmen benötigen, können Sie sich an den Fachbereich 3.3. - "Straßen, Wege, Plätze" wenden.

    Online-Dienst

    Antrag Sondernutzung

    ID: L100001_385339379

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig sind innerhalb der Ortsdurchfahrten die Gemeinden auch für Bundes-, Landes- und Kreistraßen (§ 17 Hessisches Straßengesetz - HStrG -, § 4 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -).
    Außerhalb der Ortsdurchfahrten sind die Außenstellen von Hessen Mobil zuständig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bedarf es in den Fällen, in denen nach den Vorschriften des Straßenverkehrsrechts eine Erlaubnis für die übermäßige Straßennutzung oder eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, ist, keiner gesonderten Genehmigung der zuständigen Straßenbaubehörde (vgl. § 16 Abs. 7 HStrG, § 8 Abs. 6 FStrG).
    Die Genehmigung wird unter Beteiligung der Polizei, des Tiefbauamts sowie ggf. weiterer Ämter durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt.
     

    Ansprechpartner

    Informationen zu den regionalen Standorten von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement - finden Sie im Internetauftritt von Hessen Mobil

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 10

    65185 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 366-0

    Telefax: +49 611 366-3435

    E-Mail: info@mobil.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2016

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Lohfelden - Straßen, Wege, Plätze (3.3)

    Adresse

    Postanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

    34253 Lohfelden

    Kontakt

    Telefon: +49 561 51102-0

    Telefax: +49 561 51102-31

    E-Mail: gemeinde@lohfelden.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Dem Sachbereich "Straßen, Wege, Plätze" sind die Sachgebiete

    - Tiefbau
    - Straßenbau
    - Landschaftsbau

    zugeordnet.

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindeverwaltung Lohfelden - Ordnung, Gewerbe und Verkehr (1.1.4)

    Adresse

    Postanschrift

    Dr.-Walter-Lübcke-Platz 1

    34253 Lohfelden

    Kontakt

    Telefon: +49 561 51102-0

    Telefax: +49 561 51102-31

    E-Mail: gemeinde@lohfelden.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Hinweise für Lohfelden: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.

    • Antrag Sondernutzung
      Sie möchten öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege, Parkstreifen oder Fahrbahn) nutzen, um z.B. Container oder Gerüste aufzustellen. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Lohfelden: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Fristen

    Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenbenutzung einzureichen

    Kosten

    Die Gebührenhöhe für die Benutzung der öffentlichen Straßen unterliegt einer Staffelung und ist von der Art und der Zeitdauer der Nutzung abhängig.
    Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

    Hinweise für Lohfelden: Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen, Radwege, Gehwege) für Arbeits- und Baustellen

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bauverfahren, Baugerüst, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen, Radwege, Hebebühnen, Straße, Umzug, Benutzung Straßenflächen, Straßen, Sondernutzungserlaubnis, Autokran, Gerüste, Gehwege, Sondernutzung, Sondernutzungsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English