öffentlicher Personennahverkehr Förderung

    ÖPNV

    Beschreibung

    Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) spielt in Hessen eine große Rolle. Das gesamte Bundesland ist durch die Verkehrsverbünde mit Straßenbahn, S - Bahn und Bus vernetzt.

    Informationen zu den 3 Verkehrsverbünden erhalten Sie unter:

    Hinweise für Kassel: ÖPNV

    Als Aufgabenträger im Sinne des Hessischen ÖPNV-Gesetzes obliegt dem Landkreis Kassel insbesondere die Aufstellung eines lokalen Nahverkehrsplanes (NPV) sowie die Bestellung und Finanzierung der lokalen Nahverkehrsleistungen.

    Ansprechpartner

    Stadt Liebenau

    Adresse

    Hausanschrift

    Lacheweg 1

    34396 Liebenau

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Lacheweg 1
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05676 9898-10

    Telefax: 05676 9898-82

    E-Mail: verwaltung@stadt-liebenau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Kassel: ÖPNV

    • Hessisches ÖPNV-Gesetz in der Fassung vom 14.12.2009

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Öffentliche Verkehrsmittel, Personenverkehr, Bahn, ÖPNV, Öffentlicher Personennahverkehr, Bus, Schienenverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English