Fahrerlaubnis ErweiterungOnline erledigen

    Erweiterung Fahrerlaubnis beantragen

    Wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, können Sie diese um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern.

    Beschreibung

    Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.

    Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.

    • Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.

    Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Erweiterung

    Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

    Online-Dienst

    Erweiterung online beantragen

    ID: L100001_395876868

    Beschreibung

    Was Sie für Ihren Online Antrag benötigen

    Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis

    • Nutzerkonto Bund (optional)
    • Aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitel und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone
    • Bilddatei oder Smartphone zur Aufnahme Ihres biometrischen Fotos
    • Angaben zur Fahrschule
    • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
    • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)

    Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 96 und/oder 196

    • Nutzerkonto Bund (optional)
    • Aktivierte Online-Ausweisfunktion des Personalausweises bzw. Aufenthaltstitel und PIN mit Kartenlesegerät oder NFC-fähigem Smartphone
    • Bilddatei oder Smartphone zur Aufnahme Ihres biometrischen Fotos
    • Nachweis über Fahrerschulung (nach Anlage 7a und/oder Anlage 7 b der Fahrerlaubnis- Verordnung)

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

    Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Erweiterung

    Fachbereich Aufsicht und Ordnung
    Fachdienst Straßenverkehrsbehörde - Führerscheinstelle

    Ansprechpartner

    Landkreis Kassel - Führerscheinstelle

    Beschreibung

    Führerscheine werden grundsätzlich durch die Fahrerlaubnisbehörden erteilt, die sich in Hessen auf Landkreisebene bei den Kreisverwaltungen und in den kreisfreien Städten bei den jeweiligen Stadtverwaltungen befinden.

    Es ist zu unterscheiden zwischen der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis einschließlich Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17), der Erweiterung auf andere zusätzliche Klassen, der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug, der Erteilung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (Taxen und Mietwagen), der Ausstellung von internationalen Führerscheinen sowie der Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen und ausländischen Führerscheinen. 

    Eine weitere Aufgabe der Führerscheinstelle stellt die Überprüfung der Eignung von auffällig gewordenen Führerscheininhabern bis hin zum Entzug der Fahrberechtigung dar. 

    Sollte ein Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden sein, können sich die Betroffenen ebenfalls an die Führerscheinstelle wenden. Gleiches gilt bei Unbrauchbarkeit eines Führerscheins oder dem Umtausch in einen EU-Führerschein sowie bei der notwendigen Verlängerung befristeter Fahrerlaubnisklassen. 

    Entsprechende Anträge können auch bei den für den jeweiligen Wohnort zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen abgegeben.

    Informationsvideos zum Tauschen des Führerscheins:

    Führerscheintausch (grau und rosa) im Landkreis Kassel

    Kartenführerscheintausch beim Landkreis Kassel

    Adresse

    Hausanschrift

    Kohlenstraße 132

    34121 Kassel

    Öffnungszeiten

    Zur Vorsprache ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

    Wie können Sie einen Termin vereinbaren?


    Sie erreichen uns telefonisch auch außerhalb unserer Öffnungszeiten:

    • Montag - Donnerstag von 08:00 bis 15:30 Uhr
    • Freitag von 08:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0561 1003-1700

    Telefax: 0561 1003-1745

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lacheweg 1

    34396 Liebenau

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Lacheweg 1
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch von 08.00 Uhr 12.00 Uhr Donnerstag von 08.00 Uhr 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05676 9898-10

    Telefax: 05676 9898-82

    E-Mail: verwaltung@stadt-liebenau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, ggf.Meldebescheinigung
    • bisheriger Führerschein
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis Sehvermögen

    Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen das jeweils erforderliche Mindestalter nach § 10 Fahrerlaubnis- Verordnung erreicht haben, bzw. dürfen den Antrag frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

    Die übrigen Voraussetzungen richten sich nach der jeweils beantragten Fahrerlaubnisklasse.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

    Fristen

    Die Fristen bestehen je nach Antragsart.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Antrag und Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.  

    Kosten

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise für Kassel: Fahrerlaubnis: Erweiterung

    • 43,90 € (bei Fahrerlaubnissen ohne Probezeit)
    • 44,70 € (bei Fahrerlaubnissen mit Probezeit)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 18.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anhängerklasse E, Erweiterung, Führerschein, Klasse B, Klasse L, Klasse T, Fuhrerschein, Führerschein Klassen, A Klassen, Fahrerlaubnis, Lappen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de