Reisepass: Verlustanzeige
Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.
Online-Dienst
Verlusterklärung Pass/Personalausweis
Online erledigen
Zahlungsweise
- Mastercard
- Visa Karte
- giropay
- paydirekt
- SEPA-Lastschrift
- Paypal
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 05605 802-0
Telefax: 05605 802-1041
E-Mail: info@kaufungen.de
Kontaktperson
Bürgerservice und Postagentur Niederkaufungen (Haferbachhalle)
Hausanschrift
Fax: 05605 928826
Telefon Festnetz: 05605 802-1390
Telefon Festnetz: 05605 928825
E-Mail: postnk@kaufungen.de
Hava Rohrberg
Tanja Schreiber
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen ein "Expresspass" (Bearbeitungsdauer max. 72 Stunden) oder ein "vorläufiger Reisepass" ausgestellt werden.
- Expresspass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Vorläufiger Reisepass(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Reisepass Verlust, Reisepass, Ausweis, Pass