Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

    Bauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen

    Beschreibung

    Damit während einer städtebaulichen Sanierung keine tatsächlichen oder rechtlichen Veränderungen erfolgen, die sich erschwerend auf den Sanierungsablauf auswirken können, unterliegen bestimmte Maßnahmen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet einem Genehmigungsvorbehalt.

    Es bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

    • die Errichtung, Änderung, Umnutzung oder Beseitigung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen,
    • die Vornahme erheblicher oder wertsteigernder Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,
    • schuldrechtliche Vertragsverhältnisse über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstückes (insbesondere Miete und Pacht),
    • die Veräußerung eines Grundstücks sowie der Abschluss eines entsprechenden schuldrechtlichen Vertrags ,
    • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. einer Hypothek) sowie der Abschluss eines entsprechenden schuldrechtlichen Vertrags,
    • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast oder
    • die Teilung eines Grundstückes.

    Die Gemeinde kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen. Ist dies der Fall, so wird diese allgemeine Genehmigung öffentlich bekannt gemacht.

    Keiner Genehmigung bedürfen

    • Vorhaben, an denen die Gemeinde oder der Sanierungsträger beteiligt ist,
    • Rechtsvorgänge zum Zweck der Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge,
    • Vorhaben, die vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes genehmigt wurden,
    • Rechtsvorgänge zum Zweck der Landesverteidigung und
    • der Erwerb von Grundstücken, die in ein Verfahren nach § 38 BauGB einbezogen sind, durch den Bedarfsträger.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Immenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34376 Immenhausen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Immenhausen, Bernhardt-Vocke-Straße (Stadion)
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Entenloch
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mariendorf, Heideweg
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Hallen- und Freibad
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Bahnhof
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Holzhausen, Bürgerhaus
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Obere Bahnhofstraße
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Holzhausen, Kasseler Straße (Friedhof)
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mariendorf, Gemeinschaftshaus
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Immenhausen, Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Steinweg
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Holzhausen, Wolfsgarten
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Mitte
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen, Faulbornsweg
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Töpferweg
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen, Waitzrodt
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Ahlberg
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Mitte
      Linien:
      • Bus: Linie 173
      • Bus: Linie 40
    • Haltestelle: Immenhausen, Triftweg
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Finkenweg
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Pascheburgstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Mitte
      Linien:
      • Bus: Linie 171
      • Bus: Linie 172
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Serastraße
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Töpferweg
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Raiffeisen
      Linien:
      • Bus: Linie 173
      • Bus: Linie 40
    • Haltestelle: Immenhausen, Abzweig Schwimmbad
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Siedlung
      Linien:
      • Bus: Linie 173
      • Bus: Linie 40
    • Haltestelle: Immenhausen, Bahnhof
      Linien:
      • Bus: Linie 171
      • Bus: Linie 173
      • Regionalbahn: Linie RT1
    • Haltestelle: Immenhausen, Untere Bahnhofstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen, Schulzentrum
      Linien:
      • Bus: Linie 171
      • Bus: Linie 172
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Kleebergstraße
      Linien:
      • Bus: Linie 173
      • Bus: Linie 40
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Süd
      Linien:
      • Bus: Linie 173
      • Bus: Linie 40
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Weidestraße
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Kampweg
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Friedhof
      Linien:
      • Bus: Linie 171
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Immenhäuser Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 171

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1154

    34373 Immenhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05673 503-0

    Telefax: 05673 503-188

    E-Mail: post@immenhausen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Immenhausen

    Empfänger: Stadt Immenhausen

    IBAN: DE83 5205 1877 0000 0021 47

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    Stadt Immenhausen

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    Bankinstitut: Volksbank Kassel Göttingen

    Stadt Immenhausen

    Empfänger: Stadt Immenhausen

    IBAN: DE61 5205 0353 0100 0352 34

    BIC: HELADEF1KAS

    Bankinstitut: Kasseler Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Genehmigung wird durch die Gemeinde erteilt. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Gemeinde muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages entscheiden. Die Frist kann um höchstens 3 Monate verlängert werden. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.

    Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, muss die Bauaufsichtsbehörde spätestens 2 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden. In diesem Fall kann die Frist um höchstens 2 Monate verlängert werden. Auch hier gilt die Genehmigung als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.

    Kosten

    Da die Gemeinde die Genehmigung erteilt, legt diese auch fest, in welcher Höhe Kosten (Gebühren, Auslagen etc.) anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Soweit die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden privater Bauherren (Einzelmaßnahmen) begehrt wird, kann dies von den Städten und Gemeinden mit Hilfe von Städtebaufördermitteln in Form von Darlehen und/oder Zuschüssen unterstützt werden. Private Bauherren stellen ihre Anträge unmittelbar an die Kommune bzw. deren Sanierungsträger.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 25.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Substanzschwäche, Bauwerke, Baugrundstücke, Funktionsschwäche, Baugesuch, Bauplanungsrecht, Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplan, Sanierungsverfahren, Baugenehmigung, Bauplanung, Baugesetzbuch, städtebauliche Missstände, Baustellen, Baumaßnahme, Bauplan, Baurecht, Bauverfahren, Baubewilligung, Bauvorhaben, Bauleitplan, Städtebauliche Gesamtmaßnahme, Baustellengenehmigung, Bauwesen, Sanierungsgebiet, Bauantrag, Baubehörde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de