Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung
Beschreibung
Seit dem 7.7.2018 bedarf die Teilung eines Grundstücks, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist oder das aufgrund einer Genehmigungsfreistellung bebaut werden darf, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Hessische Bauordnung (HBO) zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde.
In § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2 HBO sind Ausnahmen geregelt, in denen die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde bedarf:
- Wird die Teilung in öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren (z. B. Umlegungs- oder Enteignungsverfahren) vorgenommen oder ist an der Teilung der Bund, das Land oder eine Gebietskörperschaft, der die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen sind, beteiligt, so ist die Teilung nicht genehmigungspflichtig.
- Weiterhin bedarf die Teilung keiner Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, wenn eine Vermessungsstelle nach § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetztes (HVGG) vom 6. September 2007 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2018 (GVBl. S. 82), die bauordnungsrechtliche Unbedenklichkeit der Teilung bescheinigt hat.
Weitere Informationen zur Telungsgenehmigung nach § 7 HBO finden Sie auch im neuen Bauvorlagenerlass (Bauvorlagenerlass (BVErl) vom 20. Januar 2022, gültig ab 1. März 2022.)
- Bauvorlagenerlass vom 13. Juni 2018, zuletzt geändert am 11. Januar 2019, und Bauvorlagenerlass vom 2. August 2012, zuletzt geändert durch Erlass vom 30. November 2017:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Hinweise für Kassel: Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung (IES:Kassel)
- Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung:Keine weiteren Hinweise vorhanden
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kassel: Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung (IES:Kassel)
- Antrag Teilungsgenehmigung (BAB 02/2022) (1-fach)
- Ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Ortsvergleich (beides nicht älter als drei Monate) (3-fach)
- Sollten von der Teilung Gebäude erfasst werden (z. B. neue Grenze verläuft in einem Abstand von weniger als 3,00m zur Gebäudeabschlusswand), sind zeichnerische Darstellungen vom Gebäudebestand beizufügen (Grundrisse von allen Geschossen, Bilder) (3-fach)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kassel: Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung (IES:Kassel)
Kosten
Hinweise für Kassel: Grundstücksteilung, Teilungsgenehmigung (IES:Kassel)
Die Gebühren richten sich nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreis Kassel:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.11.2018
Stichwörter
Liegenschaftskataster, Teilung, Teilung Grundstück, Geodaten, Änderung Grundstücksgrenze, Grundstück, Kataster, Lageplan, Grundstücksteilung, Lagepläne, Teilungsgenehmigung, Geoinformationen