Straßenreinigung

    Straßenreinigung

    Beschreibung

    Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Hofgeismar - Finanzabteilung

    Adresse

    Postanschrift

    Markt 1

    34369 Hofgeismar

    Hausanschrift

    Markt 1

    34369 Hofgeismar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:08.00 - 18.00 Uhr Dienstag:08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch:08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag:08.00 - 16.00 Uhr Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05671 999-000

    Telefax: 05671 999-200

    E-Mail: verwaltung@stadt-hofgeismar.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stadtreinigung, Schnee räumen, Kehrmaschine, Gehwegreinigung, Schmutz, Glatteis, Schneeräumung, Winterdienst, Straße kehren, Müllabfuhr, Reinigung, Straßenreinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English